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AvW-Chef soll Kurse selbst festgesetzt haben

14.05.2009, 10:37
AvW-Chef soll Kurse selbst festgesetzt haben (Bild: APA/Hans Klaus Techt)
Foto: APA/Hans Klaus Techt
Neue Vorwürfe gegen den AvW- Chef Wolfgang Auer- Welsbach: Medienberichten zufolge soll der 53- Jährige (Bild) die Kurse seiner Genussscheine selbst festgesetzt haben. Das Unternehmen dementiert.

Die Frage, wie der Kurs des AvW- Genussscheins angesichts intransparenter Verhältnisse zustande kam, soll ein Ex- Manager beleuchtet haben. Auer- Welsbach selbst habe den Kurs gebildet - und zwar am Monatsletzten für den Folgemonat. Für den Fall, dass der 53- jährige Jurist, der den Wertpapierhandel bis Herbst 2004 allein abgewickelt habe, gegen Monatsende verreist war, soll er seinen Mitarbeitern den Kurs auf einem Zettel notiert hinterlassen haben.

Kein internes Kontrollsystem

Als die ursprünglichen Genussscheine gegen neue umgetauscht wurden, sollen das manche Kunden gar nicht mitbekommen haben: Die entsprechenden Schreiben, die es zu unterzeichnen galt, sollen bei AvW- Vertriebspartnern liegengeblieben sein. Es habe kein internes Kontrollsystem gegeben. Auch das bestreitet das Unternehmen. "Es gab ein Kontrollsystem, aber gegen Betrüger tut man sich schwer", spielt Auer- Welsbachs Anwalt Franz Großmann den Ball an den Ex- Prokuristen weiter, der gemäß Auer- Welsbachs Darstellung und ohne dessen Wissen Deals in den Sand gesetzt habe.

Laut anderen Aussagen, die Auer- Welsbach belasten, hätten Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen nur unregelmäßig stattgefunden. So soll aus einer Bürokraft, einer angeheirateten Verwandten Auer- Welsbachs, ohne vorherige Absprache mit der Frau ein Aufsichtsratsmitglied der AvW- Gruppe AG geworden sein. Auch das weist der Anwalt zurück, "alle Aufsichtsratsmitglieder und Manager waren zertifiziert und qualifiziert". Sein Mandant habe bei seiner stundenlangen Einvernahme am vorigen Freitag "alle Vorwürfe widerlegen können".

Auch das "von" im Namen des Unternehmenschefs wird laut Medienberichten nun durchleuchtet: "Auer von Welsbach" habe ursprünglich Wolfgang Schurian geheißen, ehe er 1982 den Mädchennamen seiner Mutter, Auer- Welsbach, annahm. Wie der AvW- Gründer zum "von" in seinem Namen kam, sei aufklärungsbedürftig, so die Staatsanwaltschaft Klagenfurt und Gerichtsgutachter Fritz Kleiner.

Adelsprädikate seit 1919 verboten

AvW steht für "Auer von Welsbach". "In der Geburtsurkunde steht natürlich Schurian", bestätige AvW- Invest AG- Vorstandsmitglied und Welsbachs Frau, Maria Auer- Welsbach. In Kärnten sei "das ,von' " ganz normal, alle sagten "von Welsbach", weil der Urgroßvater der berühmte Gasglühlicht- Erfinder Carl Auer von Welsbach gewesen sei. Es handle sich nur um "Arbeitsadel". Auer- Welsbachs Anwalt, Franz Großmann, vertritt die Meinung, "Auer von Welsbach" sei ohnehin nur ein "Fantasiename". In Österreich sind Adelsprädikate seit 1919 verboten.

Die AvW geriet nach Wertpapierdeals, bei denen Nachschusspflichten nicht erfüllt werden konnten, in Schieflage. Auer- Welsbach macht dafür seinen - ebenfalls beschuldigten - Ex- Prokuristen verantwortlich. Rund 12.000 Besitzer von Genussscheinen der börsenotierten AvW Invest AG bangen nun um gut 400 Milionen Euro. Die Auszahlung der Genussscheine ist seit vergangenen Herbst ausgesetzt.

Die Klagenfurter Staatsanwaltschaft ermittelt indes gegen AvW- Chef "Wolfgang Auer- Welsbach und andere", insgesamt sind es 20 Beschuldigte, wegen des Verdachts der schweren Untreue und des schweren Betrugs. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

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