Razzia in Gefängnis

Ausbruchsplan bleibt für Häftlinge straffrei

Österreich
23.12.2015 07:03

Strafrechtlich bleibt der geplante Ausbruch samt Geiselnahme im Garstener Gefängnis in Oberösterreich ohne Folgen, weil in Österreich Flucht erlaubt ist. Und solange die Häftlinge sie nur planen und vorbereiten, gibt's maximal die Streichung von Hafterleichterungen.

"Es laufen Erhebungen, ob es Fluchtkomplizen außerhalb der Justizanstalt gab", sagt Andreas Pechatschek, der Sprecher der Steyrer Staatsanwaltschaft. Nur solche Gehilfen sind mit immerhin bis zu zwei Jahren Gefängnis strafrechtlich belangbar. Häftlingen selbst ist es freigestellt, Ausbruchspläne zu schmieden. Zumindest nach dem Strafrecht.

"Erst wenn bei der Flucht etwa Schäden an der Justizanstalt entstehen oder Beamte bedroht, verletzt oder gar als Geiseln genommen werden, greift das Strafrecht", erklärt der Staatsanwalt. Dabei müssen Häftlinge in den Justizanstalten Garsten und Suben besonders aufpassen, denn diese Gebäude stehen unter Denkmalschutz, da drohen verschärfte Strafen.

Anfertigen von Waffen nur Ordnungswidrigkeit
Bei der Durchsuchung des Gefängnisses am Donnerstag, als die Ausbruchspläne der serbischen Juwelenräuber-Bande von mehr als 200 Polizisten und Justizbeamten durchkreuzt wurden, fanden die Ermittler versteckte Handys und gebastelte Stichwaffen. Selbst das Anfertigen dieser ist nur eine Ordnungswidrigkeit und wird justizintern mit dem Entzug von Vergünstigungen oder kleinen Geldstrafen geahndet.

Vermutlich werden die fünf Pink-Panther-Ausbruchsverschwörer künftig aber in verschiedenen Haftanstalten einsitzen, und vorzeitige Entlassungen werden schwierig. "Es gibt laufend Einvernahmen", hofft General Josef Schmoll von der Vollzugsdirektion, dass der Fluchtplan noch genau aufgedeckt wird.

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