Zum Hintergrund: Zwar wurden die Betreiber des Callgirl- Ringes im Vorjahr zu Haftstrafen verurteilt. Die Kunden blieben im Prozess jedoch unbehelligt, obwohl Sex gegen Entgelt mit Personen unter 18 Jahren seit August 2002 strafbar ist. Nachdem der "Falter" die Protokolle der Telefonüberwachung veröffentlichte, ließ das Justizministerium die entsprechenden Prozessakten erneut prüfen.
Roder, der 2003 eine Bürgerinitiative gegen Kindesmissbrauch ins Leben gerufen hatte, hat eine Sachverhaltsdarstellung an das Justizminsiterium übermittelt. Darin schreibt der nunmehrige ÖVP- Mitarbeiter, dass er ab 2003 über Kindesmissbrauch und Kinderprostitution recherchiert habe - zum Teil auch von einem Diensthandy aus. Dass seine Telefonnummer in den Überwachungsprotokollen über einen Callgril- Ring aufscheine, habe er erst am Freitag erfahren.
Bei seinen Recherchen habe er versucht, bei mehreren Stellen herauszufinden, ob auch minderjährige Mädchen vermittelt werden, so Roder. "Bei keinem dieser Anrufe war dies der Fall. Wie mir inzwischen angedeutet wurde, dürften dafür Schlüsselwörter notwendig sein, die mir nicht bekannt waren." Und Roder weiter: "Festhalten möchte ich, dass ich oder manchmal die GesprächspartnerInnen die Telefonate stets vorzeitig beendet haben und es zu keiner Vermittlung gekommen ist."
Für Parlamentsvizedirektor Sigurd Bauer ist die Angelegenheit mit der Sachverhaltsdarstellung Roders abgeschlossen. Disziplinarmaßnahmen werde es keine geben, sagte Bauer.