Nach Tempelmassaker

Anklagen wegen Mordversuchs und Mordes eingebracht

Wien
18.05.2010 12:05
Knapp ein Jahr nach der Schießerei in einem Tempel der Ravidass-Gemeinschaft in Rudolfsheim-Fünfhaus, bei der am 24. Mai 2009 die aus Indien angereisten Gurus Sant Rama Nand und Sant Niranjan Dass getötet bzw. schwer verletzt wurden, liegt die Anklage der Staatsanwaltschaft Wien vor. Dem mutmaßlichen Haupttäter, einem 35-jährigen Inder, wird Mord und zweifacher Mordversuch vorgeworfen.

Dieser hatte auch den Wiener Prediger Kishan Pal angeschossen, der sich noch schützend vor die Gurus stellen wollte. Fünf Männern im Alter zwischen 29 und 46 Jahren wird Beitragstäterschaft zum Mordanschlag und versuchte absichtlich schwere Körperverletzung angelastet.

Für die Anklagebehörde war die Bluttat das Ergebnis eines zumindest seit 2008 schwelenden Glaubenskonflikts zwischen der Ravidass-Gemeinde und strenggläubigen Sikh. Staatsanwalt Stefan Apostol geht in seiner 60 Seiten umfassenden Anklageschrift davon aus, dass der Anschlag auf die Prediger am Vorabend in einem Tempel der Sikh in der Langobardenstraße in der Donaustadt geplant wurde.

Radikale Sikh-Gruppe in Spanien als Drahtzieher?
Die Fäden dazu dürften möglicherweise von einer radikalen Sikh-Gruppe in Spanien gezogen worden sein. Zeugenaussagen und die Ergebnisse eines Rechtshilfeersuchens an die spanischen Behörden belegen, dass kurz nach dem Anschlag versucht wurde, aus einem Gebetshaus der Sikh in Barcelona an zwei Angeklagte heranzutreten. Einige der sechs Angeklagten waren erst kurze Zeit vor dem Anschlag aus Spanien nach Wien gereist. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Die Einspruchsfrist läuft Ende Mai aus. Prozesstermin gibt es demnach noch keinen. Die Verhandlung wird Richterin Susanne Lehr leiten.

Religiöse Motive und Provokation geortet
Weil die Ravidass-Gemeinschaft neben dem Heiligen Buch, dem "Guru Granth Sahib", auch Prediger wie Sant Niranjan Dass und Sant Rama Nand verehrt, soll die Gemeinde in Wien-Rudolfsheim seit September 2008 von streng gläubigen Sikhs davor gewarnt worden sein, die beiden in ihr Gebetshaus einzuladen. "Dieser Besuch stellte für einige Anhänger eines radikal gelebten Sikhismus - wie die Angeklagten - eine Provokation ihres Glaubensverständnisses dar, da es eine Beleidigung und Herabwürdigung des Heiligen Buches und zugleich eine Anmaßung der Sants sei, wenn diese sich dadurch dem nach radikalem Verständnis einzigen in der heutigen Zeit existierenden Guru, nämlich dem Buch, gleichstellen würden", erläuterte Staatsanwalt Stefan Apostol in seiner Anklageschrift den religiösen Sprengstoff, den die Visite der Gurus hatte.

Sant Niranjan Dass und Sant Rama Nand befanden sich seit April 2009 auf einer mehrwöchigen Europa-Reise, wobei sie Tempel in Italien, Griechenland, Frankreich, Spanien, Portugal und Deutschland besuchten. Am 23. Mai flogen sie von Frankfurt nach Wien. "Dies nahmen die Angeklagten zum Anlass, gemeinsam mit weiteren, abgesondert verfolgten und zum Teil noch nicht ausgeforschten Glaubensgenossen aus religiösen Motiven ein Attentat auf diesen beiden Personen zu planen und dessen Ausführung am 24. Mai 2009 während der Messe im Tempel der Ravidass umzusetzen", heißt es in der Anklage.

Massaker nimmt nach Verbeugung seinen Lauf
Die Sikhs verschafften sich zur Mittagszeit Zutritt in den Tempel der Ravidass, wo an die 300 Gläubige versammelt waren. Die sechs Angeklagten fuhren mit zwei Autos hin, der mutmaßliche Haupttäter hatte eine alte Pistole Marke "Makarow" eingesteckt. "Während sich die anderen im Raum verteilten, ging er direkt vor zu den Sants. Zunächst verneigte er sich auch respektvoll vor dem Heiligen Buch, danach wandte er sich den Gurus zu und erweckte den Anschein, als wolle er sich auch vor ihnen verbeugen. Dabei zog er mit der rechten Hand die Faustfeuerwaffe, um den zuvor mit seinen Mittätern vereinbarten Plan (...) in die Tat umzusetzen", schildert der Staatsanwalt den Tatablauf.

Insgesamt sieben Schüsse wurden abgegeben. Sant Rana Nand erlitt einen Brust- und Bauchdurchschuss, den er nicht überlebte. Sant Niranjan Dass wurde am Bauch und in der Hüfte getroffen, Kishan Pal, der sich schützend vor Sant Niranjan Dass stellen wollte, im Oberschenkel und am rechten Unterbauch.

Kind als menschlichen "Schutzschild" missbraucht?
Die fünf mutmaßlichen Komplizen des Schützen leisteten dazu dem Ankläger zufolge einen wesentlichen Tatbeitrag, indem sie Dolche und Messer zückten und damit auf mehrere Gläubige einstachen, die den Gurus zu Hilfe kommen wollten. Zumindest vier Personen wurden erheblich verletzt. Dennoch gelang es den Ravidass, die sechs Sikhs zu überwältigen, obwohl einer von ihnen ein kleines Kind vom Boden aufgehoben und als "Schutzschild" gebraucht haben soll.

Die Angreifer wurden mit Bratpfannen, einem Nudelwalker, einem Mikrofonständer und anderen stumpfen Gegenständen teilweise schwer, der mutmaßliche Haupttäter sogar lebensgefährlich verletzt. Der 35-Jährige erlitt einen Schädelbruch. Infolge dessen machte er nun Erinnerungslücken geltend und hat im Vorverfahren deponiert, nicht mehr zu wissen, was im Tempel passiert sei.

Amnesie für Expertin "glaubhaft und nachvollziehbar"
Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter hält aufgrund der Schwere der Schädel-Hirn-Verletzung "einen Erinnerungsverlust vor und nach dem Ereignis für einen gewissen Zeitraum und eine Amnesie für das Tatgeschehen" für "glaubhaft und nachvollziehbar". Vom Hauptangeklagten sind in der Verhandlung daher kaum Angaben zum inkriminierten Geschehen zu erwarten.

Die fünf Mitangeklagten werden sich vor den Geschworenen allesamt "nicht schuldig" bekennen. "Mir erscheint der behauptete Tatbeitrag konstruiert. Die bloße Anwesenheit am Tatort reicht nicht aus, um einen Tatbeitrag anzunehmen", stellte ihre Verteidigerin Alexia Stuefer fest. Die Anklage sei "aus den Ermittlungsergebnissen nicht ableitbar", sagte Stuefer. Die fünf angeblichen Beitragstäter behaupten, sie wären zum Beten in den Ravidass-Tempel gefahren, hätten die Schüsse teilweise gar nicht gehört und wären danach ohne für sie ersichtlichen Grund von den Ravidass attackiert worden, weil sie aufgrund ihrer Turbane offensichtlich als Sikhs auszumachen waren.

Geheimer Belastungszeuge, DNA-Spuren und Fingerabdrücke
Der Staatsanwalt verweist demgegenüber auf DNA-Spuren, Fingerabdrücke, die Ergebnisse einer Rufdatenauswertung, Zeugenaussagen und die Angaben einer beim Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) geführten Vertrauensperson, deren Identität zum Schutz ihrer eigenen Person derzeit nicht gelüftet werden kann. All diese Beweismittel würden sämtliche Angeklagte eindeutig belasten, versichert der Ankläger.

Darüber hinaus deutet der Staatsanwalt an, dass sich neben den Angeklagten mindestens sieben weitere in den Anschlagsplan eingeweihte Sikhs im Gebetshaus befunden haben dürften. Diese hätten den Tempel allerdings im Glauben, das Attentat wäre erfolgreich zu Ende gebracht worden, vorzeitig verlassen, nachdem die Schüsse gefallen waren.

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