Auslöser für den Prozess - den ungewöhnlichen Termin rechtfertigte Richterin Schneider mit Überlastungsproblemen - war u.a. ein "Krone"- Interview, in dem der 77- jährige Spitzenjurist in seiner Funktion als Leiter der Evaluierungskommission in der Causa Kampusch behauptet hatte, für Natascha Kampusch wäre die Zeit ihrer Gefangenschaft womöglich "allemal besser" gewesen "als das, was sie davor erlebt hat".
Sirnys Rechtsanwalt Wolfgang Miller brachte wegen dieser und ähnlicher Aussagen am 3. September eine Klage ein.
Das Urteil gegen Adamovich ist noch nicht rechtskräftig, da sein Rechtsbeistand Christoph Herbst umgehend volle Berufung anmeldete. Die Hälfte der ihm auferlegten Geldbuße - 100 Tagessätze zu je 100 Euro - wurde dem Ex- Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs übrigens bedingt nachgesehen.
Adamovich bekräftigte vor Gericht erneut seine Einschätzung betreffend der beklagten Aussage und behauptete, es gebe "Indikatoren" dafür, dass sich zwischen Kampusch und ihrem Entführer Wolfgang Priklopil "eine positive, sogar liebevolle Beziehung entwickelt hat". Es gebe "eine ganze Liste von Aufenthaltsorten außerhalb des Verlieses". So habe Natascha Kampusch am Nachbargrundstück von Priklopils Wohnsitz in Strasshof das Schwimmbecken benützt. Zu ihrem 18. Geburtstag sei eine Torte gebacken worden. Er, Adamovich, sei selbst eines Tages in einem Wirtshaus in der Ötscher- Gegend eingekehrt, wo ihm die Wirtin einen Tisch gezeigt und bedeutet habe, da wären - offenbar im Zuge eines Ausflugs - auch Priklopil und Kampusch gesessen.
"Das sind alles Dinge, die nicht recht passen in das Bild einer gespenstischen Gefangenschaft. Es gibt gewisse Hinweise darauf, dass das Ganze nicht dermaßen finster und dunkel war, wie es bisher den Anschein hatte", gab Adamovich zu Protokoll.
Dem stellte der Ex- VfGH- Präsident die Zeit vor der Entführung gegenüber: "Dass es der Frau Kampusch vor der Entführung schlecht gegangen ist, davon bin ich überzeugt. Ich habe aber nie gesagt, dass die Mutter ausschließlich Schuld daran war. Da haben andere auch eine Rolle gespielt. Nicht zuletzt der Vater." Grundsätzlich hätte sich das Mädchen vor der Entführung in einer "misslichen Situation" befunden, behauptete Adamovich: "Es hat Symptome gegeben, die auf eine sehr starke psychische Belastung deuten."
Kampuschs Mutter unterstellte er "ein verjährtes Offizialdelikt" begangen zu haben. Er bezog sich dabei auf eine Zeugenaussage, derzufolge Brigitta Sirny ihre Tochter geschlagen haben soll. Noch am Tag der Entführung soll Natascha Kampusch angeblich einen Klaps auf den Mund bekommen haben.
Adamovich erwähnte auch ein Gutachten des Kinderpsychiaters Max Friedrich, das dieser unmittelbar nach der Entführung für das Wiener Sicherheitsbüro erstellt hatte. Friedrich hatte Sirny darin eine "große Distanz" zu ihrer Tochter bescheinigt, von der sie nur in der Vergangenheit und "abfällig" spreche, "so dass man annehmen muss, dass sie das Kind nicht mag".
Der Ex- VfGH- Präsident verwies weiters auf die mehrmals wöchentlichen Fitness- Studio- Besuche Sirnys, zu denen jene ihre Tochter regelmäßig mitnahm und dann unbeaufsichtigt ließ. Natascha Kampusch könnte dort "in Kontakt mit dubiosen Persönlichkeiten" gekommen sein, deutete Adamovich an.
Bei seiner Einvernahme im Wiener Straflandesgericht machte es Adamovich auch mehr als deutlich, dass er Wolfgang Priklopil für keinen Einzeltäter hält. "Es spricht alles dafür, dass die Entführung anders abgelaufen ist als sie ursprünglich geplant war", gab er zu Protokoll. Natascha Kampusch sei zunächst in kein Verlies, sondern "einen provisorisch eingerichteten Raum" gekommen. Dieser sei erst allmählich zu einem Verlies ausgestaltet worden.
"Es spricht also sehr viel dafür, dass Herr Priklopil ein Auftragstäter gewesen ist", sagte Adamovich. Es wären "keine rein sadistischen Motive", sondern offenbar Hintermänner im Spiel gewesen. "Der ursprüngliche Plan ist gescheitert, und dann ist er mit ihr dagestanden", meinte Adamovich.
Adamovich zeigte sich von seiner Verurteilung "überrascht". Das Gericht habe ihn "eher summarisch abgefertigt". Er habe mit der Klägerin - Sirny war nicht persönlich erschienen - "nach einer halbwegs vernünftigen Formel für einen Vergleich" gesucht, doch die Gegenseite habe auf "totale Kapitulation" bestanden.
Der Spitzenjurist hatte erst nach seiner ausführlichen Einvernahme und offenbar im Bewusstsein der nahenden Verurteilung seine Bereitschaft zur Abgabe einer umfassenden Ehrenerklärung signalisiert, mit der er öffentlich die von Sirny geklagten Passagen zurücknehmen wollte. Sirnys Anwalt Wolfgang Miller akzeptierte das nicht mehr und beharrte auf der Verurteilung. "Man kann nicht in einem Verfahren behaupten, dass man Recht gehabt hat, und dann eine Minute vor der Urteilsverkündung alles zurückziehen. Das ist auf gut wienerisch gesagt eigentlich a Pflanzerei", erläuterte Miller nach Schluss der Verhandlung seine Beweggründe. Den Ausgang des Verfahrens bezeichnete Miller als "sehr, sehr erfreuliches Ergebnis".
Nach der Verhandlung kündigte Adamovich weiters an, über seinen Rücktritt als Leiter der Evaluierungskommission nachdenken zu wollen. Bis zur nächsten Sitzung am 11. Jänner - an dem Termin soll die Kommission ihren Schlussbericht erstellen - will der 77- Jährige seine Entscheidung getroffen haben.
Im Innenministerium sieht man derzeit keinen Anlass, den in erster Instanz verurteilten Leiter der Evaluierungskommission abzuberufen. "Wir warten die Rechtskraft ab", teilte Martin Brandstötter, der Sprecher von Innenministerin Maria Fekter.