Flasche "explodiert"

Achtjähriger erhält 90.000 Euro von Getränkehersteller

Österreich
13.06.2013 15:54
Jener Vorarlberger, der 2009 als Vierjähriger durch eine zerbrochene Glasflasche mit Tafelwasser auf dem rechten Auge nahezu vollständig erblindete, erhält laut einem erstinstanzlichen Urteil des Landesgerichts Feldkirch 90.000 Euro Schadenersatz von einem österreichischen Getränkehersteller. Die Entscheidung des Landesgerichts Feldkirch fußt auf einer Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs von 2012. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Unfall war im Juni 2009 geschehen: Während die Mutter des damals vierjährigen Buben die Einkäufe einräumte, holte sich der durstige Kleine eine angefangene, aber wiederverschlossene Wasserflasche aus einem Kasten in der Küche. Der Bub versuchte, die Glasflasche auf einem Kasten abzustellen. Dabei barst die Flasche explosionsartig.

Das Kind wurde durch kleine Glassplitter so schwer verletzt, dass es seither auf dem rechten Auge nahezu blind ist. Laut Gutachten wird der heute Achtjährige lebenslang an Schmerzen leiden.

Produktbeobachtungspflicht verletzt
Die Familie klagte daraufhin den Getränkehersteller, verlor jedoch in den ersten beiden Instanzen. Die Rechtsprechung hatte in ähnlich gelagerten Fällen bis dahin keine Haftung des Herstellers nach dem Produkthaftungsgesetz erkannt. Es sei allgemein bekannt, dass gläserne Flaschen durch Stöße zu Bruch gehen könnten und durch Glassplitter Verletzungen entstehen können. Eine gesonderte Warnung sei nicht nötig.

Der OGH erkannte hingegen im Herbst 2012, dass der Getränkeabfüller seine Produktbeobachtungspflicht verletzt hatte. Er hätte aufgrund ähnlicher Fälle auf der Flasche vor der Gefahr warnen müssen. "Die Verletzung der Produktbeobachtungspflicht kann sich bei einer Serie zu einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz verwandeln", so der OGH und hielt fest, dass die Ansprüche des Kindes zu Recht bestünden.

Schmerzensgeld erscheint "durchaus angemessen"
Laut dem Urteil des Landesgerichts bekommt der Bub nun 80.000 Euro Schmerzensgeld sowie eine Verunstaltungsentschädigung in Höhe von 10.000 Euro. Zudem haftet der Getränkehersteller für mögliche Spätfolgen.

Im Hinblick auf die Beeinträchtigungen, die Schmerzen und die möglichen Folgen erscheine das geforderte Schmerzensgeld "durchaus angemessen", begründete das Gericht den Betrag, bei dem es sich um den höchsten Zuspruch an ein Kind in ähnlich gelagerten Fällen handeln dürfte.

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