Lenker gestorben
Erlaubt ist die Alternative allerdings nur dann, wenn die Straße (fast) durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Verstöße gegen die Winterreifenpflicht werden mit einer Strafe von 35 Euro geahndet. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen Bußgelder in der Höhe von bis zu 5.000 Euro.
Als Winterreifen werden gesetzlich Modelle anerkannt, die mit den Bezeichnungen "Matsch und Schnee" (M+S, M.S. oder M&S) gekennzeichnet sind und mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen.
Für Lkws über 3,5 Tonnen und Omnibusse gilt eine Winterreifenpflicht unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Die Winterreifenpflicht gilt bis 15. April des Folgejahres.
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