"Verwerfliche Taten"

7 betagte Frauen brutal überfallen: 20 Jahre Haft

Österreich
24.07.2014 18:08
Wegen sieben Überfällen auf betagte Frauen hat sich ein 33-jähriger Rumäne am Donnerstag vor einem Wiener Schwurgericht verantworten müssen. Der Mann, der mit äußerster Brutalität vorgegangen war, wurde nicht rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilt. Das ist die Höchststrafe für schweren Raub mit Dauerfolgen.

Staatsanwalt Florian Pöschl nannte den Mann einen "Schwerstkriminellen" und sprach von "besonders verwerflichen Taten". Eine 86-Jährige, die er am 4. März 2014 mit Faustschlägen traktiert hatte, fiel kurzfristig sogar ins Koma und ist seither ein Pflegefall. Zwei weitere Opfer erlitten ebenfalls schwere Verletzungen (Berichte siehe Infobox). "Es gibt von unserer Seite überhaupt nichts zu beschönigen", sagte der Verteidiger. Der 33-Jährige legte ein umfassendes Geständnis ab und gab an, er habe dringend Geld gebraucht, weil Schuldner ihn bedrängten.

Der Mann weist Vorstrafen in Rumänien, Frankreich und Griechenland auf und hat insgesamt zwölf Jahre in diversen Gefängnissen verbracht. Am 30. September 2013 kam er per Bus nach Wien. Am 1. Oktober folgte er einer 74-Jährigen, die er in einer Bankfiliale beim Geldabheben beobachtet hatte. Er sprach sie auf der Straße von hinten an, worauf die Pensionistin stehen blieb. Der Täter schlug sie kurzerhand zu Boden und eignete sich die 7.440 Euro an, die sich die Frau soeben besorgt hatte.

Angeklagter ging bei Überfällen äußerst brutal vor
Zwischen dem 13. November und dem 10. Dezember folgten vier weitere, nach genau demselben Muster gestrickte Straftaten: Der Rumäne kundschaftete seine Opfer stets in Banken aus, heftete sich an ihre Fersen und donnerte ihnen dann auf der Straße oder in Stiegenhäusern seine Faust ins Gesicht. Einer 87-Jährigen brach er so das Unterkiefer, das Jochbein und das Schlüsselbein. In der Brieftasche, die er einsteckte, befanden sich 50 Euro.

Einer 67-Jährigen, die bereits am Boden lag, trat der Mann laut Anklage noch zwei Mal ins Gesicht. Die 87-Jährige ist mittlerweile verstorben. Ihr Ableben steht laut Gerichtsmediziner Christian Reiter aber in keinem kausalen Zusammenhang mit den im vergangenen November erlittenen Verletzungen, weshalb dem Angeklagten der Tod der Frau nicht zum Vorwurf gemacht werden konnte.

33-Jähriger und Komplize in Bank festgenommen
Mitte Dezember hatte sich der Rumäne nach Deutschland begeben, wo er sich mehrere Monate aufhielt. Anfang März kehrte er mit einem Landsmann in die Bundeshauptstadt zurück. Der 26-Jährige - von Beruf Taxifahrer - diente ihm bei zwei weiteren Überfällen am 4. März als Chauffeur und Fluchthelfer.

Anhand von Fotos aus Überwachungskameras in Banken war die Polizei auf die Spur des Mannes gekommen. Am 6. März konnten der 33-Jährige und sein Komplize, der ihn zum Tatort chauffiert hatte und der den Frauen mit seinem Auto gefolgt war, dann in einer Bankfiliale festgenommen werden. Er war laut Anklage gerade im Begriff, nach seinem nächsten Opfer Ausschau zu halten, als für ihn die Handschellen klickten.

Angeklagter: "Ich wollte nicht, dass es so ausgeht"
"Ich war verzweifelt. Ich wollte nicht, dass es so ausgeht", erklärte der 33-Jährige nun den Geschworenen. "Sie haben eine Blutspur durch Wien gezogen", gab ihm der vorsitzende Richter Friedrich Forsthuber zu bedenken. Der mitangeklagte Taxifahrer behauptete, er habe nicht gewusst, dass sein Bekannter mit Gewalt an die Handtaschen seiner Opfer gelangte. Er habe diesen für einen "Taschlzieher" gehalten.

Staatsanwalt Florian Pöschl forderte in seinem Schlussvortrag eine strenge Strafe "für diese enorm brutale Vorgangsweise". Pöschl appellierte außerdem an die Geschworenen, auch den mitangeklagten Taxifahrer wegen Beteiligung am schweren Raub schuldig zu sprechen: "Er hat ganz genau gewusst, was los ist."

33-Jähriger erhielt Höchststrafe
Der 33-Jährige wurde zur Höchstrafe für schweren Raub mit Dauerfolgen - nämlich zu 20 Jahren Haft verurteilt. Bei der Strafbemessung wertete das Gericht sieben einschlägige Vorstrafen des 33-jährigen Rumänen als besonderen Erschwerungsgrund. Zudem fiel "die besondere Brutalität" sowie "die Auswahl besonders wehrloser Opfer" entsprechend ins Gewicht, wie der Richter in der Urteilsbegründung ausführte.

Der Komplize erhielt acht Monate Haft, davon zweieinhalb Monate unbedingt. Ihm glaubten die Geschworenen mit 6:2 Stimmen, dass er den 33-Jährigen bloß für einen "Taschlzieher" hielt und nicht davon ausgegangen war, dass sich der Rumäne gewaltsam in den Besitz des fremden Vermögens brachte. Der 26-Jährige wurde daher als Beteiligter zum gewerbsmäßigen Diebstahl schuldig erkannt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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