"Erinnere mich nicht"

42-Jährige stach auf Freund ein: Zehn Jahre Haft

Österreich
28.05.2013 17:39
Wegen versuchten Mordes ist eine heute 42-jährige Ungarin am Dienstag in Graz von einem Geschworenensenat zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau hatte im September des Vorjahres im Zuge eines Streits auf ihren damaligen Lebensgefährten mehrfach eingestochen und ihn am Bauch und im Lendenbereich schwer verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Leben der Frau war stets von Gewalt geprägt. "Sie hat ein Martyrium erlebt", meinte der Verteidiger. Die zierliche Frau mit den langen blonden Haaren soll, so der Anwalt, vor der Beziehung mit dem späteren Opfer (64) nur Schlimmes erlebt haben. So sei sie von einem ihrer Partner jahrelang in dessen Wohnung wie eine Gefangene gehalten worden. Die Ungarin - sie hatte bereits ein Kind von einem anderen Mann - bekam in dieser Zeit sechs weitere von ihrem Peiniger. Dieser habe sie "nur verwendet, damit sie für ihn Kinder kriegt und stehlen geht, weil sie mit ihren blonden Haaren nicht aufgefallen ist", so der Verteidiger.

"Sie wollte ihn zum Schweigen bringen"
Doch auch die spätere Beziehung zu dem 64-Jährigen stand unter keinem guten Stern. So trank das Paar regelmäßig und hatte dauernd Streit, führte der Staatsanwalt aus. Als in der Wohnung wieder einmal eine verbale Auseinandersetzung eskalierte, griff die betrunkene Ungarin zu einem Messer und stach auf den Mann ein - und zwar mindestens acht Mal in Bauch, Unterleib und Oberschenkel. "Sie wollte ihn zum Schweigen bringen", war der Staatsanwalt von der Tötungsabsicht der Angeklagten überzeugt.

Die 42-Jährige hingegen fühlte sich nur teilweise schuldig. "Ich weiß, dass die Sache passiert ist und dass ich ihn verletzt habe", erklärte sie. "Warum haben Sie zugestochen?", fragte der Richter. "Weiß ich nicht, ich erinnere mich überhaupt nicht, man hat mir das nur nachher gesagt", antwortete die Ungarin. "Was passiert, wenn man jemanden in den Bauch sticht?", wollte der Richter von der Frau wissen. "Er hat Schmerzen." "Mehr nicht?", hakte der Richter nach. "Darauf kann ich keine Antwort geben, ich weiß das nicht", so die 42-Jährige.

Frau laut Gutachten eingeschränkt zurechnungsfähig
Die Frau hatte zum Tatzeitpunkt rund 2,5 Promille Alkohol im Blut, was bei einer Alkoholikerin nur eine "mittelgradige Berauschung" hervorruft, wie der Staatsanwalt ausführte. Der psychiatrische Gutachter hatte die Angeklagte als eingeschränkt zurechnungsfähig eingestuft, ihr jedoch eine "seelisch-geistige Abartigkeit höheren Grades" bescheinigt.

Die Geschworenen befanden nach der Beratung schließlich, dass es sich bei der Tat um versuchten Mord gehandelt habe. Weder Staatsanwalt noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab.

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