Mildernd waren neben dem jungen Alter des Angeklagten dessen Geständnis und die Tatsache, dass es beim Versuch geblieben war, so Richterin Birgit Borns. Erschwerend hingegen wirkten sich die Vorstrafen des jungen Mannes aus. Die Geschworenen hatten einstimmig auf versuchten Mord entschieden. Der Beschuldigte nahm sich Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Die Stiche mit einem Gemüsemesser mit neun Zentimeter langer Klinge trafen das Opfer in den Hals und in die linke Brust, wodurch der Kopfwendemuskel durchtrennt und der Herzbeutel verletzt wurden. In derart "wuchtigen" Stichen sah der Staatsanwalt einen Tötungsvorsatz - der 35-Jährige habe nur dank moderner Medizin überlebt. Der Angeklagte weise acht Vorstrafen auf und zeige eine geringe Hemmschwelle, es gebe durch die bisherigen Gefängnisaufenthalte keinen Resozialisierungserfolg.
Er kann "zwischen Gut und Böse unterscheiden"
Der Staatsanwalt forderte eine angemessene Bestrafung plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Laienhaft formuliert sei der Beschuldigte "nicht normal", was auch das psychiatrische Gutachten bestätige. Der 20-Jährige weise eine disoziale Persönlichkeit auf, zeige Charakterauffälligkeiten und eine geistige Abnormität. Er war allerdings zur Tatzeit zurechnungsfähig und stand, obwohl er Tage zuvor in Hirtenberg Cannabis konsumiert hatte, nicht unter "die Zurechnungsfähigkeit ausschließendem Einfluss von Drogen oder Substitutionsmedikamenten". Wie Schulkarriere und Lebenslauf zeigten, zähle der 20-Jährige "zwar nicht zu den intelligentesten Menschen der Gesellschaft, aber er kann zwischen Gut und Böse unterscheiden".
Das Opfer hatte eine andere Erinnerung an den Tathergang als der Angeklagte. Der 20-Jährige Beschuldigte hatte angegeben, der 35-Jährige sei nach dem Stich in den Hals von seinem Bett "runtergehupft" und habe ihn gefragt "Was machst du?", worauf er ein zweites Mal zugestochen habe. Das Opfer wiederum glaubte, beide Stiche im Bett liegend kassiert zu haben. Bis heute habe er Albträume, meinte der Zeuge zu seiner Schmerzensgeldforderung im Ausmaß von 7.000 Euro.
Opfer bot 20-Jährigem sogar Ohrenstöpsel an
Er sei eigentlich mit allen gut ausgekommen, erzählte der Zeuge: "Ich habe nur meine Strafe runterbiegen und meine Ruhe haben wollen." In seinem früheren Haftraum sei er sekkiert und gehänselt worden, mit den "Junkies" wollte er auch nichts zu tun haben. Der 20-Jährige habe ihn andauernd geweckt und aufgefordert, sich auf eine Seite zu legen. Er habe ihm erklärt, für sein Schnarchen nichts zu können, und ihm Ohrenstöpsel angeboten. Er sei erst durch den Herzstich munter geworden und wollte aus dem Bett, um nach der Justizwache zu läuten. Dass sein Angreifer Hilfe holte, sei ihm positiv anzurechnen.
Der 20-Jährige bekannte sich der Körperverletzung für schuldig, bestritt aber die Tötungsabsicht. "Ich bin einfach ausgerastet", sagte er mehrmals auf Richterfragen, welches Ziel er mit den Messerstichen verfolgt habe - und weiter: Das Schnarchen habe ihn "ganz deppert" gemacht, er habe in dem Moment nicht nachgedacht und nur "schwarz" gesehen. Er hätte schon an Schlafentzug gelitten.
Schon früh Alkohol, "Gras" und Heroin konsumiert
Die Lebensgeschichte des jungen Mannes klang trist: Vater unbekannt, aufgewachsen bei der Großmutter, neun Jahre Sonderschule, kein Beruf. Dann mit 13 Einstieg in den Alkoholkonsum, "Gras", ab 14 Heroin, "aber nie gespritzt", sagte er. Das Taschengeld der Oma musste für den Drogenkonsum herhalten, es folgten Eigentumsdelikte als Handlungen der Beschaffungskriminalität.
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