Rotlicht-Prozess

2-Meter-Hüne Peter A. als “Buchhalter” wider Willen

Österreich
15.05.2013 16:06
Ihm geht es wie Karl-Heinz Grasser: "Von Steuersachen versteh ich nix!" Dass gerade Peter A., das durchschlagskräftige Argument der "Nachbarschaftshilfe", im Prozess gegen Ex-Rotlicht-König Richard Steiner wegen betrügerischer Krida angeklagt ist, mutet ein wenig seltsam an. Der Hüne gibt sich dementsprechend wortkarg.

Doch soll just A. (linkes Bild Mitte), statthafte 2,13 Meter groß und laut eigenen Angaben primär "der Bugl (Leibwächter, Anm.) von Steiner", einen Anteil an den angeklagten 1,7 Millionen zu verantworten haben. Ein Lokal sei, kaum aufgesperrt, recht bald in Insolvenz geschickt worden – um prompt wieder eröffnet zu werden.

Peter A.: "Das hat man alles auf Schmierzettel geschrieben"
Peter A. war in diesen Zeiten im Firmenkonglomerat offiziell "Buchhalter". "Eine Bezeichnung, mit der Sie ja nicht wirklich glücklich waren. Das zeigt die Telefonüberwachung", kann sich Richter Erdei den Kommentar nicht verkneifen. "Gab's eigentlich eine Buchhaltung?" "Na, das hat man alles auf Schmierzettel geschrieben. Von den Umsätzen ist alles gezahlt worden, Einkauf, Mädchen und so. Da ist nicht viel übergeblieben", so A. "Na, von 60.000 Euro Umsatz im Monat tät' so mancher, noch existierender Betrieb träumen", kontert der Richter.

"Er hat ein paar g'sunde Watschn von mir gekriegt"
Noch einsilbiger wird der Hüne, als es um angeklagte Körperverletzungen und Freiheitsentziehung geht. Brutale Gewalt, wie ihm die Anklage vorwirft, gegen einen "Mitarbeiter" in Oberösterreich, der Geld unterschlagen haben soll, bestreitet er. "Er hat ein paar g'sunde Watschn von mir gekriegt, zu mehr wär' in dem kleinen Postkastlauto auch kein Platz gewesen", erklärt A. dem Richter. 

Da mischt sich Richard Steiner (rechtes Bild) kurzfristig ein: "Und das tut dir leid, hoffentlich." "Ja, das tut mir heute leid. Ich hab' in der U-Haft an einer Therapie teilgenommen, ich bin viel ruhiger geworden", so A. Die Einsicht könnte zu spät sein, denn es gibt noch weitere angeklagte Gewaltdelikte im Rahmen der "Nachbarschaftshilfe", zum Beispiel die blutige Entwaffnung eines "Störenfrieds". 

"Eigentlich eine klassischer Notwehrakt, hätte man damals bei der Polizei die Wahrheit gesagt", so Richter Erdei. Oder die Verteidigung einer verprügelten Frau, die mit einem Nasenbeinbruch des Angreifers endete. Oder aber auch ein geplanter Angriff gegen die Ex-Lebensgefährtin des ebenfalls angeklagten Leo B: Hier sollen A. und B. gemeinsam überlegt haben, die Frau zu betäuben und auf der Donausinsel "ins Wasser zu setzen" - im Februar, bei Minusgraden.

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