"Falls die Kindesmutter sich irgendwelche Hoffnungen macht, dass sie in Tschechien die Obsorge für das Kind erhalten kann, unterliegt sie einem gründlichen und fatalen Irrtum", betonte Anwalt Klaus Dorninger. Aufgrund einer EU-Verordnung sei alleine Österreich für alle Fragen der Obsorge und des Besuchsrechts zuständig.
Man habe am Dienstag einen Antrag auf Rückführung beim zuständigen Bezirksgericht Traun eingebracht, so Dorninger. Er werde in den kommenden Tagen nach Tschechien übermittelt, die Behörden müssten dann innerhalb von sechs Wochen darüber entscheiden.
Der Vater des Buben hofft, dass die Frau "im Interesse des Kindes" vorher einlenkt und es ehestens wieder zurückbringt. Wichtig sei für seinen Sohn, dass er auch zur Mutter eine liebevolle und angstfreie Beziehung haben könne. "Er soll nur so schnell wie möglich in seine vertraute Umgebung zurückkehren, zum Vater und dessen Familie, in seinen Kindergarten, zu seinen Freunden", betonte der Mann.
Sein Vertrauen sei durch diese Kurzschlusshandlung der Mutter zwar tiefgreifend gestört, er wolle dem Kind aber auch in Zukunft die Beziehung zur Mutter erhalten.
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