Seit Juli 2003 gilt in Oberösterreich das neue, von Anfang an umstrittene Hundehaltegesetz. Nach einer Eingewöhnungsphase sollte es im heurigen Frühjahr reformiert, verbessert - und vor allem verschärft werden: Hunde dürfen bei größeren Menschenansammlungen oder an bestimmten Plätzen nur noch an einer 1,5 Meter langen Leine gehalten werden. Proteste folgten, hatten aber wenig Erfolg. Zudem sollte das Gesetz durch die Überwachung seitens der Polizei auch endlich mehr Biss bekommen.
Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ wurden die neuen, verschärften Regeln am 1. Juni im Landtag beschlossen. Doch das Inkrafttreten blieb bislang aus: „Die Bundesregierung stimmte nicht zu. Wir mussten die Mitwirkung der Polizei neu formulieren“, so Peter Binder vom Büro Landesrat Ackerl. Ursprünglich hätte die Polizei nämlich alle Verwaltungsübertretungen überwachen und bestrafen müssen. Dieser Passus fiel weg und wurde konkretisiert. In der neuen Fassung wurden die „Aufgaben“ der Exekutive exakt auf Leinen- und Maulkorbpflicht eingegrenzt. Nächsten Donnerstag kommt das Gesetz in den Landtag, bevor wieder das Ministerium dran ist…
Foto: Reinhard Holl
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