Es war das letzte Register, das Verteidiger Andreas Mauhart noch ziehen konnte: Er ließ per Antrag von einem Gutachter prüfen, ob sein Mandant Mike Hartner im Zustand der vollen Berauschung getötet hatte. Denn dann wäre der Paragraf 287 des Strafgesetzbuches zur Anwendung gekommen: Wer so einen Rausch hat, dass er zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig war, muss mit maximal drei Jahren Haft rechnen, darf aber nicht für das eigentliche Verbrechen bestraft werden. Der Unterschied ist groß, immerhin muss Hartner für den Mord an seiner Lebensgefährtin Doris P. mit bis zu 20 Jahren oder lebenslanger Haft rechnen. Doch die Expertise war negativ, das "Schlupfloch" bleibt versperrt, wie Staatsanwalt Philip Christl auf Nachfrage bestätigt.
Täter trat auch den Hund seines Opfers tot
Sein Verbrechen hatte für tagelange Schlagzeilen gesorgt: Michael Hartner hatte - laut seinem Geständnis - Mitte Mai seine Lebensgefährtin erdrosselt und erwürgt und ihren Mops tot getreten. Dann tauchte der Arbeiter mit seinem Lieblingshund in Tschechien unter, schrieb vorher auf Facebook: "Bin ein Mörder, bin ein schlechter Mensch. hab' euch alle lieb." Nach fünf Tagen stellte sich Hartner in der Prager Botschaft, legte dort ein Geständnis ab, das er bei der Abholung gegenüber Beamten des Landeskriminalamts noch zwei Mal wiederholte.
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