Fall verjährt

Irrtümlich als Waise geführt: OGH weist Klage ab

Österreich
05.02.2015 09:59
Die Klage eines ehemaligen Heimkindes, das fälschlicherweise als Vollwaise geführt worden war, gegen das Land Oberösterreich ist nun auch vom Obersten Gerichtshof abgewiesen worden. Damit ist der Rechtsweg in Österreich erschöpft.

Der heute 67-jährige und mittlerweile in Trier in Deutschland lebende Mann teilte mit, dass seiner außerordentlichen Revision gegen die Urteile des Landesgerichts und des Oberlandesgerichts Linz in Zusammenhang mit seiner Millionenklage gegen das Land Oberösterreich nicht stattgegeben worden sei. Das Landesgericht Linz war zu der Entscheidung gekommen, dass der Fall verjährt sei.

Verjährungsfrist um gut 20 Jahre überschritten
Der Mann hatte wegen jahrelangen "institutionalisierten Unrechts" 1,6 Millionen Euro Schadenersatz gefordert. Er hatte seine Kindheit in Heimen verbracht und war dort als Vollwaise geführt worden. Erst Jahrzehnte später fand er heraus, dass er eine Mutter hatte. Zudem soll der Mann in den Einrichtungen misshandelt und missbraucht worden sein. In dem Prozess ging es in erster Linie um die Frage der Verjährung. Die Frist dafür beträgt 30 Jahre, die Vorkommnisse, um die es in der Klage geht, liegen aber knapp 50 Jahre zurück.

Der 67-Jährige hatte allerdings argumentiert, er habe sich bis 2007/2008 an die Geschehnisse nicht erinnern können und deshalb keine Klage einbringen können. Erst durch eine lebensbedrohliche Operation sei alles wieder an die Oberfläche gekommen. Der Richter wies die Klage ab. Er begründete dies damit, dass es ohne objektivierbare Anhaltspunkte unmöglich sei, über einen 45 Jahre langen Zeitraum mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass das Ex-Heimkind überhaupt keine Erinnerung gehabt habe.

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