Der Vorfall in Neuhofen an der Ybbs im Bezirk Amstetten hatte im vergangenen September für Aufsehen gesorgt. Der 48- jährige Angeklagte hatte gemeinsam mit seiner pflegebedürftigen Tante (88) auf einem Hof (Bild) zusammengelebt. Nach deren Tod Anfang Juni 2011 - die Frau fiel offenbar am "Badetag" leblos vom Stuhl - habe der mittlerweile 48- Jährige einige Stunden gewartet, ob sie tatsächlich tot sei, und sie dann in die Kühltruhe gelegt.
Es sei "furchtbar" und "traurig" gewesen, so der Mann vor dem Richter. Er sei unter enormem Druck gestanden, habe nicht baden können, weil die Gefriertruhe im Bad stand. Weil er mittellos dastand - er arbeitete stets am Hof, zunächst für seine Mutter, dann die Tante - habe er weiterhin ihre Gelder kassiert, insgesamt 4.120 Euro. Die Sache flog auf, weil Verwandte die Frau über längere Zeit nicht erreichen konnten und die Polizei einschalteten.
Der Richter ließ außerordentliche Milderungsgründe walten, die Strafe liegt unter dem gesetzlichen Mindestmaß von sechs Monaten Haft.