Der Angeklagte war von seinem Bekannten und dessen Familie zu einem Gasthausbesuch eingeladen worden. Der "Gastgeber", seine Frau und ihre beiden Töchter waren gut gelaunt, bis der heute Angeklagte plötzlich mit der Fünfjährigen verschwand. Als der Vater nachschauen ging, konnte er das Schlimmste verhindern. In eindeutiger Pose erwischte er seinen "Freund" mit dem kleinen Mädchen.
Der Prozess wurde - außer Anklagevorlesung und Urteilsverkündung - unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten. Aus der Urteilsbegründung war abzuleiten, dass der Verurteilte Testosteron als Dopingmittel zur Muskelaufbauhilfe genommen haben soll. Seinem Anwalt Wolfgang Blaschitz zufolge soll diese Einnahme eher potenzfördernden Zwecken gedient haben.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Testosteron die Impulskontrolle herabsetzt und auch sexuell stimuliert. Daher erging die Weisung, sich halbjährlich darauf testen zu lassen, dieses Dopingmittel nicht konsumiert zu haben.
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