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Kranke Putzfrau durfte nicht in Frühpension - tot

08.02.2012, 09:56
Kranke Putzfrau durfte nicht in Frühpension - tot (Bild: privat)
Foto: privat
Sie rang monatelang mit dem Tod – und durfte dennoch nicht in Pension gehen. Mehr noch: Die Behörden setzten auch noch eine Gerichtsverhandlung an – daran konnte die schwerst lungenkranke Renate F. (58) aus Wilhelmsburg in Niederösterreich allerdings nicht mehr teilnehmen: Sie lag bereits sterbend in einem Spital. Ihr Ehemann klagt nun an.

"Meine Renate hat ihr Leben lang hart und fleißig gearbeitet. Und sich nie vor etwas gedrückt", sagt Alfred F. erschüttert. Hinter ihm und seiner nunmehr qualvoll verstorbenen Renate liegt ein beispielloser Leidensweg. Zunächst war die Reinigungskraft noch guten Mutes. Wegen ihrer lebensgefährlichen Erkrankung (die Lunge konnte keinen Sauerstoff mehr aufnehmen) suchte die 58- Jährige um eine Berufsunfähigkeitspension an.

"Krankheit ist gut behandelbar – arbeitsfähig"

Prompt wurde sie an einen Facharzt überwiesen. Schüchtern vorgebrachte Einwände ließ der Herr Doktor laut Ehemann nicht gelten: Renate F. musste sich auf das Untersuchungsrad quälen und brach weniger Minuten später erschöpft zusammen. Der Mediziner schickte die Angestellte dennoch weg – mit der Diagnose: "Die Krankheit ist gut behandelbar – arbeitsfähig!" Antrag also abgelehnt.

Alfred F.: "Wir haben dann mithilfe der Arbeiterkammer gegen den Bescheid der PVA geklagt." Doch auch ein Gutachten des als Kapazität geschätzten Spitzen- Pulmologen Norbert Vetter konnte die Behörden nicht erweichen. Den weiteren Ausgang des Verfahrens erlebte Renate nicht mehr. Sie starb am 3. Jänner.

Mark Perry, Kronen Zeitung
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