"Mit Geld kann man das Unglück leider nicht ungeschehen machen", so Zach. Der Betrag wurde neben der Entschädigung für die junge Frau, die zum Zeitpunkt der Explosion nicht zu Hause war, außerdem für die Reparatur von Schäden an anderen Objekten, Fahrzeugen etc. verwendet. Zudem wurde Infrastruktur - unter anderem wurden alle Leitungen im betroffenen Bereich getauscht - wiederhergestellt.
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nach dem Unglück wurde im Oktober 2011 eingestellt. Erhebungen waren gegen Mitarbeiter der EVN und von Bauunternehmen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und der fahrlässigen Gemeingefährdung gelaufen.
Zum einen seien Teile der Vorwürfe verjährt, zum anderen hätten weder ein Organisationsverschulden noch "konkret vorwerfbare Handlungen im unmittelbar zeitlichen Zusammenhang mit der Gas- Explosion" nachgewiesen werden können, hieß es seitens der Anklagebehörde.