"Bei so einer menschenverachtenden, brutalen Sache war nur noch mit einem zweistelligen Strafrahmen das Ausmaß zu finden", begründete Richter Andreas Böhm am Freitag im Straflandesgericht Wien das - aufgrund der Bedenkzeit für den Staatsanwalt noch nicht rechtskräftige - Urteil. "Es handelt sich um eine ganz außergewöhnliche Verdinglichung von Menschen: Die Angeklagten haben die Mädchen wie Vieh behandelt, sie als Arbeitssklavinnen gehalten", sagte Staatsanwalt Leopold Bien.
Die beschuldigte Frau (40) und ihr Mann (44) sollen Ende des vergangenen Jahres die 13- Jährige und das ungefähr 20- jährige, geistig zurückgebliebene Mädchen aus ihrer Heimat nach Wien gelockt haben. "Sie haben gesagt, es gibt hier Arbeit - Putzarbeiten oder auf Kinder aufpassen", hatte das jüngere Opfer ausgesagt.
Doch stattdessen landeten die Mädchen in einer Wohnung in Wien- Fünfhaus, die laut Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden seit Jahren von auf Kinder "spezialisierten" südosteuropäischen Bettel- Banden genutzt worden sein dürfte. Der Eigentümer, ein mittlerweile untergetauchter Serbe, verlangte dafür rund 1.000 Euro monatlich.
Die Mädchen sollten die verursachten Kosten durch Betteln wettmachen - was natürlich nicht gelang. "Wenn ihr schon nicht 200 Euro am Tag machen könnt, dann macht wenigstens 70 Euro", verlangte die Erstangeklagte nach Angaben der Mädchen. Da auch dies nicht klappte, setzte es Schläge - zuerst mit einem Holzbrett und als dieses kaputt ging, mit einem Eisenrohr.
Als auch trotz der Körperverletzungen die Einnahmen nicht stiegen, kam es im heurigen Februar zu den Vergewaltigungen. Die Erstangeklagte soll dabei die führende Rolle gespielt, ihren Mann zu den Misshandlungen aufgefordert sowie selbst mitgeholfen haben: Sie fesselte die Opfer, knebelte sie und hielt ihre Beine. "Ich habe mich geniert, habe die Augen zugemacht. Da hat die Frau mich geschlagen", verlas der Richter die Aussage der 13- Jährigen. Als der 44- Jährige von ihr ablassen wollte, soll ihn seine Frau zum Weitermachen animiert haben. Gleich danach wurde das Mädchen wieder zum Betteln geschickt mit der Drohung, es erneut zu vergewaltigen, wenn es nicht genug Geld bringe.
Auch das zweite Opfer wurde auf ähnlich grausame Weise misshandelt und erniedrigt. Daraufhin flüchteten die beiden in die bulgarische Botschaft und baten dort um Hilfe. "Die Mädchen lügen", erklärte das Ehepaar und verantwortete sich nicht schuldig. "Es ist schon schlimm genug, wenn Menschen ausgebeutet werden, indem sie zum Betteln geschickt werden - aber das ist über alles hinausgegangen", meinte der Staatsanwalt.
Das Schöffengericht sah die Ausführungen der Mädchen als erwiesen an. Das Urteil, jeweils zehn Jahre Haft, ist noch nicht rechtskräftig - der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Ehepaar hingegen verzichtete auf weitere Rechtsmittel und wünschte "so schnell wie möglich" die Überstellung in ein bulgarisches Gefängnis.