Ermittlungen laufen

Wohnung von Folteropfer Bakary J. durchwühlt?

Österreich
19.05.2015 10:57
Angebliche Polizisten haben Ende April offenbar die Wohnung des Folteropfers Bakary J. durchwühlt. Peter Jedelsky von der Wiener Polizei berichtete am Dienstag, dass Bakary J. am 21. April in eine Polizeiinspektion gekommen war und dies den Beamten mitgeteilt habe. Nun ermittle eine Außenstelle des Landeskriminalamtes wegen Amtsanmaßung, sagte Jedelsky.

Jedelsky nahm damit zu einem Bericht des ORF-TV-Magazins "Thema" Bezug. Dem Bericht zufolge war Bakary J., der am 7. April 2006 von Polizisten in einer Lagerhalle schwer misshandelt wurde, nicht zuhause, als vier Männer bei seiner Wohnung auftauchten. Einem Freund von Bakary J. gegenüber sollen sie sich als Polizisten in Zivil ausgegeben haben, ohne einen Ausweis oder Durchsuchungsbefehl herzuzeigen, und Bakary J.'s Wohnung durchwühlt haben.

Bakary J. ging daraufhin zu einer Polizeiinspektion und machte eine Mitteilung. Anzeige sei aber nicht erstattet worden. Jedelsky sagte, man sei noch am Recherchieren, was da wirklich passiert sei. Bisher habe man dazu keine polizeiliche Amtshandlung gefunden. Bakary J.'s Anwalt Nikolaus Rast habe am 11. Mai eine Anfrage zu dem Vorfall gestellt. In dem "Thema"-Bericht wurde auch thematisiert, dass die Wohnungstür des Folteropfers verklebt wurde. Dazu gebe es "zwei Anzeigen gegen unbekannte Täter wegen Sachbeschädigung", sagte Jedelsky.

Ex-Polizisten wollen Wiederaufnahme des Verfahrens
Vier WEGA-Beamte waren nach der Tat in einer Brigittenauer Lagerhalle wegen Quälens eines Gefangenen rechtskräftig verurteilt worden, drei hatten die Tat verübt und wurden aus dem Polizeidienst entfernt. Der vierte stand vor der Halle Schmiere. Bakary J. erhielt von der Finanzprokuratur eine finanzielle Wiedergutmachung von 110.000 Euro für die erlittene Tortur. In einer gegen die Republik gerichteten Amtshaftungsklage fordert sein Anwalt Nikolaus Rast weitere 375.000 Euro und eine monatliche Pension von 1.000 Euro.

Die drei Ex-Polizisten streben nun eine Wiederaufnahme des Verfahrens an und haben ihre damals abgelegten Geständnisse widerrufen, weil sie dazu von ihrem Arbeitgeber gedrängt worden seien. Im Gegenzug sei ihnen damals eine milde Bestrafung versprochen worden. Rast wirft ihnen finanzielle Motive vor, weil sie Angst vor Regressforderungen des Staates hätten. Eine Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag gibt es noch nicht.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele