Muslimische Schüler:

Wer nicht schwimmen will, der wird kein Schweizer!

Ausland
28.06.2016 06:41

Gibt es ein religiöses Recht darauf, als Schüler die Teilnahme am Schwimmunterricht und an Klassenausfahrten zu verweigern? "Nein" sagt die Schweizer Stadt Basel und griff zu einer beinharten Maßnahme: Sie verweigerte zwei muslimischen Schülerinnen im Alter von zwölf und 14 Jahren die Einbürgerung.

"Mit ihrer Weigerung haben die Mädchen gegen die Schulpflicht verstoßen", sagte Stefan Wehrle, Präsident der zuständigen Einbürgerungskommission, gegenüber dem "Regionaljournal Basel".

Gericht: Schwimmunterricht ist Teil der Schulpflicht
"Wer die Schulpflicht nicht erfüllt, verletzt die Schweizer Rechtsordnung und wird daher nicht eingebürgert", ergänzte Wehrle. Da spiele es auch keine Rolle, dass die beiden Schülerinnen gut Deutsch sprechen würden. Laut Wehrle habe das Bundesgericht entschieden, dass der Schwimmunterricht Teil der Schulpflicht ist. Auf einen Einspruch soll die Familie der Mädchen verzichtet haben.

Bereits im April hatte es im Kanton Basel-Land einen ähnlich kuriosen Fall mit zwei muslimischen Schülern gegeben. Die beiden Buben weigerten sich - ebenfalls aus religiösen Gründen -, ihren Lehrerinnen die Hand zu schütteln. Zunächst räumte die Schule ihnen eine vorübergehende "Handschlag-Befreiung" ein, ließ den Fall jedoch juristisch prüfen.

Ende Mai sprach die zuständige Behörde dann ein Machtwort: "Trotz Religionsfreiheit können die Schulen einen Händedruck einfordern und die Sanktionsmöglichkeiten des Bildungsgesetzes anwenden", hieß es.

Schwimmbad verbietet weite Burkas
Für Aufsehen sorgte auch ein Schwimmbad in Basel. Dort ist seit dieser Saison das Baden in "weiten Burkas" verboten.

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