Verkehrsstrafen drohen aus Schweiz und Liechtenstein

05.06.2012, 11:26
Verkehrsstrafen drohen aus Schweiz und Liechtenstein (Bild: thinkstockphotos.de)
Foto: thinkstockphotos.de
Österreich, die Schweiz und Liechtenstein haben Temposündern den Kampf angesagt. Eine am Montag im liechtensteinischen Vaduz unterzeichnete Polizeikooperation soll es in Hinkunft ermöglichen, Verkehrsstrafen grenzüberschreitend einzuheben. Die Zusammenarbeit der drei Länder soll aber auch in puncto Vorbeugung und Bekämpfung von Drogen- und Menschenhandel, Korruption und Terrorismus intensiviert werden.

"Unsere Behörden haben nun wechselseitig die Möglichkeit, Fahrzeughalterdaten bei Verkehrsdelikten elektronisch über die zentralen Zulassungsregister abzurufen", erklärte ÖVP- Innenministerin Johanna Mikl- Leitner bei dem Treffen mit ihren Schweizer, liechtensteinischen und deutschen Ressortkollegen. "So wird künftig etwa auch ausländischen Temposündern der Strafzettel nachgeschickt." Sollten sich Verkehrssünder weigern, die Strafe zu begleichen, unterstützen sich die Behörden auch bei der Strafvollstreckung. "Die Zeit des straffreien Rasens ist somit vorbei", konstatierte die Ministerin.

Cyber- Kriminalität macht "nicht an nationalen Grenzen Halt"

Der Vertrag soll aber auch die Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung erleichtern. Vor allem bei Drogen- und Menschenhandel, Korruption und Terrorismus wollen Österreich, die Schweiz und Liechtenstein enger kooperieren. "Nicht nur gegen die Kriminalität im klassischen Sinne brauchen wir internationale Partnerschaften. Auch die Kriminalität im Cyberspace macht natürlich nicht an nationalen Grenzen halt."

Das Arbeitstreffen der Innenminister von Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein findet in der Regel einmal jährlich statt. Nach dem Rotationsprinzip wird das nächste Arbeitstreffen 2013 von Deutschland ausgerichtet.

Fahrzeughalter- Datenbank für EU ab 2013

Innerhalb der EU gilt ja bereits seit 2010, dass Strafen von bis zu 70 Euro grenzüberschreitend eingetrieben werden können. In der Praxis war jedoch die Exekution der Regelung von zahlreichen Hürden gehemmt. Ab 2013 soll nun aber eine europaweite Fahrzeughalter- Datenbank den Behörden ihre Arbeit erleichtern. Sie macht es ausländischen Beamten möglich, den Namen und die Adresse jedes Fahrzeughalters in Europa herauszufinden und ihm den Bußgeldbescheid per Post zuzuschicken (siehe Infobox).

AG/red
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