Der Geistliche war an drei Volksschulen tätig. Im Februar dieses Jahres wurden erste Beschwerden von Eltern bekannt. Der Pfarrer soll demnach einen Buben aufgefordert haben, einen Hausschuh mit dem Mund aus dem Mistkübel zu holen, nachdem der Schüler zweimal Schuhe in den Abfall geworfen hatte. Daraufhin wurde ein Unterrichtsverbot für die betreffende Schule verhängt.
Pfarrer sprach bisher von Verleumdung
Nun gelte das Verbot auch für den Religionsunterricht an den beiden anderen Schulen. Eine Stellungnahme des Landesschulratspräsidenten gab es vorerst nicht. Diese solle kommende Woche erfolgen, hieß es. Die vorläufige Entscheidung sei "aufgrund der Vorwürfe" getroffen worden.
Auch die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hatte Untersuchungen in der Angelegenheit aufgenommen. Ob es zu einer Anklage kommt, stand vorerst noch nicht fest. Der betroffene Pfarrer hat bisher von einer Verleumdung gesprochen und betont, er werde sicher nicht freiwillig aus dem Schuldienst ausscheiden.
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