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Trachtenschneider wegen "falschen" Inserats verwarnt

28.12.2009, 09:41
Trachtenschneider wegen "falschen" Inserats verwarnt
Die Suche nach einer "Schneidermeisterin" per Zeitungsannonce hat einem Salzburger Unternehmer eine Verwarnung samt Strafdrohung eingebracht. Das Inserat hätte sowohl an weibliche als auch an männliche Interessierte gerichtet werden müssen, lautete die Kritik. Der Geschäftsführer des Trachtenmoden- Geschäftes kann das nicht verstehen. "Ich kann doch nicht von einem Herrn im Schritt der Damen Maß nehmen lassen", ärgert er sich.

Das Salzburger Unternehmen hat in seiner Maßabteilung sowohl Damen- als auch Herrenschneider beschäftigt. Weil eine Schneiderin in Karenz geht, sucht Nikolaus Lanz eine Nachfolgerin. "Es handelt sich nicht um eine Diskriminierung. Ich kann doch nicht für einen reinen Damenposten einen Herren suchen", empört er sich. Für die Maßschneiderei müsste die Ausnahmeregelung des Gleichbehandlungsgesetzes zum Schutz der Intimsphäre seiner Kunden gelten.

Lanz bleibt stur: "Die Strafe zahle ich!"

Anwältin Monika Groser von der Gleichbehandlungs- Anwaltschaft ortet hingegen eine Missachtung des "Gebots der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung", sie sah vorerst aber von einer Verwaltungsstrafe ab. Bei weiteren Verstößen blühe dem Salzburger aber eine Verwaltungsstrafe "bis 360 Euro", wurde in dem Brief vom 9. Dezember angedroht. "Ich finde es lächerlich, damit Juristen zu beschäftigen. Ich werde weiterhin eine Schneiderin suchen und inserieren. Die Strafe zahle ich", betont der Firmenchef.

"Lanz Trachtenmoden" sei ein selbsterzeugender Betrieb mit 100 Mitarbeitern. "Wir sind die Einzigen, die nicht in Fernost, Albanien oder in der Türkei produzieren", wettert der geschäftsführende Gesellschafter. Eine Maßschneiderin zu finden, sei schwierig, er werde es jetzt in Oberösterreich versuchen.

Zum "Fall Lanz" wollte sich das "Regionalbüro der Anwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt" in Innsbruck nicht äußern. "Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet", sagt Katharina Raffl. Der Unternehmer könne aber seine Argumente der Gleichbehandlungsanwältin vorbringen.

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