Der 20- Jährige bekannte sich vor Gericht schuldig. Vor Richter Bruno Angerer meinte der Angeklagte, dass seine Taten ein "großer Hilfeschrei" gewesen seien. Er habe damals "aus Verzweiflung" gehandelt, weil er sehr unter dem Tod seiner Mutter gelitten habe, die einige Jahre zuvor gestorben war. Zudem habe es ihm "nicht gepasst", dass sein Vater wieder geheiratet habe und die Stiefmutter zu Hause eingezogen sei. Auch sei er zu dem Zeitpunkt arbeitslos gewesen und habe an einem Bandscheibenvorfall laboriert.
Der Verteidiger verwies darauf, dass sein Mandant gewillt sei, den Schaden so weit wie möglich wiedergutzumachen. Unter anderem sei er dazu bereit, das von seiner Mutter geerbte Haus "herzugeben". Der Angeklagte, der mittlerweile ein "völlig anderer Mensch" sei, befinde sich überdies in Therapie. Der 20- Jährige entschuldigte sich bei den im Gerichtssaal anwesenden Geschädigten.
Der Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass "aus spezialpräventiven Gründen" eine ausschließlich bedingte Strafe nicht möglich sei. Mildernd auf das Urteil hätten sich aber die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten, seine damalige "eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit", das Alter sowie sein umfassendes Geständnis ausgewirkt. Unter anderem muss der Beschuldigte Schadenersatz in der Höhe von 210.000 Euro leisten.
Der Serienbrandstifter war Ende November 2011 ausgeforscht und auf freiem Fuß angezeigt worden. Er war in Verdacht geraten, weil er von mehreren Zeugen an den Tatorten als Zuschauer gesehen worden war und dort ein untypisches Verhalten an den Tag gelegt hatte. Beispielsweise soll er einmal bei Löscharbeiten für die Feuerwehrmänner Schnaps besorgt und sie aufgefordert haben, als Dank für ihre Arbeit zu trinken.