Schlechte Bewertung

Schweizer nach Kritik als Hotelgäste abgelehnt?

Österreich
25.01.2015 17:43
Skurriler Streit zwischen einer Schweizer Familie und einem österreichischen Hotel: Die Urlauber sollen einem Bericht des Schweizers Nachrichtenportals "20min" zufolge als Gäste von einem Tiroler Hotel abgelehnt worden sein - nachdem der Vater ein Partnerhotel in einer Bewertung im Internet kritisiert hatte. Die Dirketorin des betroffenen Hotels streitet alle Vorwürfe ab.

Auslöser des Hotelstreits war eine Magenverstimmung. Die Familie aus der Schweiz hatte im Sommer des Vorjahres in einem Tiroler Kinderhotel ihren Urlaub verbracht, der Vater und seine vierjährige Tochter sich dabei Magenprobleme eingehandelt. Mehrmals hätten sich die beiden dem Bericht zufolge übergeben müssen und zumindest einen Urlaubstag im Bett verbracht.

Die beiden Schweizer waren offenbar nicht die Einzigen, heißt es bei "20min" weiter. "Viele der Hotelgäste litten an den gleichen Symptomen", so der Familienvater. Ein Arzt habe dann nach der Rückkehr aus dem Urlaub bei ihm eine Magenverstimmung diagnostiziert. Der Mann vermutete daraufhin, dass mit dem Abendessen im Hotel etwas nicht in Ordnung war, da alle Betroffenen das Gleiche gegessen haben dürften.

Gemeinde über "Lebensmittelvergiftung" informiert
Trotz "der großen Anzahl erkrankter Gäste" hätten die Mitarbeiter des Hotels keine Informationen herausgerückt, kritisiert der Schweizer nun das Tiroler Hotel. Seine Mutter meldete der Gemeinde schriftlich eine "vermutete Lebensmittelvergiftung", da sie davon ausging, dass in solchen Fällen eine Meldepflicht besteht, so das Nachrichtenportal.

Der Hotelgast selbst erwähnte den Vorfall zudem in einer Hotelbewertung auf dem Reiseportal Holidaycheck. Damit sei er nicht der Einzige gewesen - doch im Gegensatz zu anderen Gästen sei seine Bewertung des Kinderhotels trotz der Magenverstimmung insgesamt positiv ausgefallen.

"Sie sagten, Gäste wie er seien nicht willkommen"
Eine böse Überraschung erlebte der Schweizer aber, als die Familie für Februar 2015 erneut Ferien in Tirol buchen wollte - in einem Partnerbetrieb des Kinderhotels: Die Anfrage der Familie wurde abgelehnt. "Sie erklärten meinem Mann, dass Gäste wie er bei ihnen nicht willkommen seien. Er betreibe eine Hetzkampagne gegen das Hotel und man sei ohnehin ausgebucht", wird die Frau des Schweizers in dem Bericht zitiert.

Ihr Mann wurde in einem Brief an die Hoteldirektion noch etwas konkreter. Sie habe ihm vorgeworfen, er habe in seinem Erfahrungsbericht im Internet über eine Fischvergiftung geschrieben. Dieser Bericht sowie das Schreiben seiner Mutter an die Gemeinde hätten das (Partnter-)Hotel geschädigt, soll die Hotelchefin laut Angaben des Schweizers die Ablehnung der Familie begründet haben. Von einer Fischvergiftung sei in der Onlinebewertung des Schweizers jedoch dem Bericht zufolge nichts zu lesen.

Hotelchefin streitet "Hetzkampagne"-Aussagen ab
Die Direktorin des betroffenen Hotels weist die Vorwürfe gegenüber "20min" vehement zurück. Man habe dem Schweizer niemals vorgeworfen, eine Hetzkampagne zu betreiben. Sie habe der Familie lediglich erklärt, dass man im angefragten Zeitraum komplett ausgebucht sei, beruft sich die Hotelchefin auch auf mehrere Mitarbeiter, die dies bezeugen könnten. Weshalb die Familie nun mit dem Vorwurf an die Öffentlichkeit gegangen sei, sie sei aufgrund der negativen Bewertung abgelehnt worden, konnte sich die Frau gegenüber dem Nachrichtenportal nicht erklären.

Unklar bleibt in der Causa auch, wie das Hotel den Verfasser der kritischen Online-Bewertung ausfindig gemacht haben könnte - denn die Erfahrungsberichte können unter einem beliebigen Namen veröffentlicht werden. Der Schweizer benutzte dem Bericht zufolge seinen Vornamen.

"Letztlich ist jeder User bei Holidaycheck mit seiner echten E-Mail-Adresse bekannt. Diese dürfen wir aus Datenschutzgründen aber nicht herausgeben", erklärte ein Sprecher des Reiseportals auf Anfrage von "20min". Es sei jedoch möglich, dass Leute, die ihren echten Vornamen verwenden, zurückverfolgt werden könnten. Dies sei etwa der Fall, wenn es sich um seltene Vornamen handle oder im angegebenen Zeitraum nur eine Person mit diesem Namen gebucht habe.

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