Die Eidgenossen haben die Todesstrafe im zivilen Strafrecht bereits 1874 erstmals abgeschafft, mussten sie nach einer Volkabstimmung mit 52,5 Prozent Befürworter- Stimmen aber wieder einführen. 1942 wurde sie dann erneut per Volksabstimmung mit 53,5 Prozent Ja- Stimmen abgeschafft. Im Militärstrafrecht existierte formal bis ins Jahr 1992 eine Todesstrafe in Kriegszeiten.
Die letzte Hinrichtung eines Zivilisten fand 1940 statt, die militärische Todesstrafe war zuletzt im Zweiten Weltkrieg angewendet worden. Seit 1992 heißt es in der Schweizer Bundesverfassung: "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten."
Die jetzige Initiative fordert die Wiedereinführung der Todesstrafe für Personen, die "in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen". Die Hinrichtung müsste laut dem noch nicht veröffentlichen, aber von der "Neuen Zürcher Zeitung" auszugsweise zitierten Initiativtext innerhalb von drei Monaten nach dem endgültigen Urteil vollzogen werden. Die Hinrichtungsmethode solle dann das Gericht festlegen.
Hinter dem siebenköpfigen "Komitee für die Todesstrafe" steht keine politische Gruppierung. Die Mitglieder stammen laut Angaben ihres Sprechers, dem 35- jährigen Informatiker Marcel Graf, aus dem familiären und freundschaftlichen Umfeld eines Mordopfers. Die Unterschriften wollen sie mithilfe des Internet sammeln.
Schon die Ankündigung der Initiative war letzte Woche auf breite Ablehnung gestoßen. Die meisten Politiker kritisierten das Begehren, nur vonseiten der SVP- Hardliner Christoph Blocher und Christoph Mörgeli hieß es, man müsse das Volk auf jeden Fall entscheiden lassen, wenn es zu einer Abstimmung kommen könne. Den meisten bereitet die Aussicht auf eine Volksabstimmung über ein derartiges Thema - wie schon beim Minarett- Referendum - Sorgenfalten und Kopfzerbrechen.
Im Allgemeinen, weil schon beim Gebetsturm- Referendum die Angst vor Überfremdung und Islamismus und nicht die Schweizer Landschaftspflege im Vordergrund standen. Da die Initative die Todesstrafe nur für besonders abscheuliche Sexualstraftaten fordert, könnte auch hier ein ähnlicher Effekt entstehen, glauben Schweizer Kommentatoren. Im Speziellen gibt es noch Bedenken, weil die Schweiz die entscheidenden Artikel zur Todesstrafe in der Europäischen Menschenrechtskonvention ratifiziert hat und damit an internationales Recht gebunden ist.
Die Schweizer Bundeskanzlei hat bei der Vorprüfung der Initiative bisher allerdings nur keine Hindernisse formaler Natur identifiziert, wie aus der am Dienstag im Bundesblatt (Amtsblatt) veröffentlichten Bekanntmachung hervorgeht. Damit kann das Komitee zwar sofort mit der Unterschriftensammlung starten, der tatsächliche Inhalt der Initiative wird aber später noch bzw. erst geprüft.
Die Entscheidung über die Gültigkeit des Volksbegehrens und somit über das Zustandekommen einer Volksabstimmung trifft dann am Ende ohnehin das Parlament. Nur: Historisch gesehen hat dieses gültige Bürgerinitiativen bisher so gut wie nie zu Fall gebracht.
Seit der Minarett- Abstimmung rufen Schweizer Juristen und vereinzelt auch Politiker nach einer Überarbeitung des Bürgerinitative- Verfahrens und fordern konkret eine ausführliche inhaltliche Überprüfung, bevor mit dem Unterschriften- Sammeln begonnen werden darf. Doch selbst dabei stellen Juristen die Gegenfrage, ob das Volk als absoluter Souverän dann nicht trotzdem gegen Völkerrecht u.ä. verstoßen dürfe.
Ein ähnlicher Versuch, per Initiative die Todesstrafe für Drogenhändler einzuführen, scheiterte in der Schweiz im Jahre 1985 übrigens bereits während der Unterschriftensammlung. In Österreich wurde die Todesstrafe 1950 im ordentlichen Verfahren und 1968 im standrechtlichen Verfahren abgeschafft.