Intransparenz

Schienenverkehr: EU-Kommission verklagt Österreich

Wirtschaft
26.11.2014 15:28
Die EU-Kommission verklagt Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof. Der Grund sei die Intransparenz bei der Finanzierung des Schienenverkehrs, teilte die Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Hier würden demnach die EU-Vorschriften nicht eingehalten. Das Verkehrsministerium kann die Klage nicht nachvollziehen und besteht darauf: "Wir glauben, dass wir die Transparenzkriterien einhalten."

Der Hintergrund ist, dass es Österreich in den Augen der EU-Kommission verabsäumt hat, sicherzustellen, dass öffentliche Gelder, die explizit für den Personenverkehr ausgezahlt wurden, in den Konten entsprechend ausgewiesen werden. Daher sei nicht auszuschließen, dass die Mittel auch zur Quersubventionierung anderer Bereiche verwendet werden, unterstrich die Kommission.

Wenn damit andere Verkehrsdienstleistungen gefördert werden, verfälsche dies jedoch den Wettbewerb, da die öffentliche Hand den Sektoren mit öffentlichen Subventionen einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffe. Dies laufe den EU-Vorschriften zuwider, mit denen ein unverfälschter EU-Eisenbahnbinnenmarkt geschaffen werden soll.

Verkehrsministerium: Alles transparent, keine Subventionen
Das Verkehrsministerium betonte in einer Stellungnahme, ohne die genaue Formulierung der Klage zu kennen, dass es sich bei den Geldern für den Personenverkehr nicht um Subventionen, sondern um das Entgelt für die bestellten Leistungen handle. Darüber würden mit den Bahnunternehmen, sowohl mit den staatlichen ÖBB als auch mit den Privatbahnen, Verkehrsdiensteverträge geschlossen. Jährlich würden dann von externen Wirtschaftsprüfern die Kosten und der Ertrag für das Bahnunternehmen aus der bestellten Strecke kontrolliert.

Wenn eine Bahn auf einer gemeinwirtschaftlich finanzierten Strecke zu viel verdiene, etwa weil sie von mehr Fahrgästen als erwartet befahren werde, werde dies wieder abgeschöpft. Dadurch sei eine von der EU-Kommission befürchtete Quersubventionierung nicht möglich, wird vom Ministerium betont.

Parlament bekommt jährlich einen Leistungsbericht
Weiters wird auf die Transparenz der gemeinwirtschaftlichen Leistungen verwiesen: Jährlich werde ein "gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht" dem Nationalrat präsentiert. Der Bericht werde debattiert und veröffentlicht. In ihm seien alle öffentlichen Aufträge an die Eisenbahnverkehrsunternehmen dargestellt.

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