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Richter zweifelt Aussage von Polizistin an

11.03.2010, 11:34
Richter zweifelt Aussage von Polizistin an (Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)
Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER
Der dreitägige Prozess gegen jenen Polizeibeamten, der im August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14- Jährigen erschoss, hat am Mittwoch mit Widersprüchen und vielen Fragezeichen begonnen: Neben dem Todesschützen und dem 17- jährigen Einbrecher sagte auch die Polizistin aus, die mit ihrem Kollegen als Erste am Tatort war. Sie gab zu Protokoll, vom dem tödlichen Schuss nichts mitbekommen zu haben. Richter Manfred Hohenecker machte keinen Hehl daraus, dass er dies bezweifelt.

Die Einvernahme der Beamtin gestaltete sich kurz, aber intensiv. Die 35- Jährige hatte auf den 17 Jahre alten Komplizen des 14- Jährigen Getöteten geschossen und diesen verletzt. Richter Manfred Hohenecker gestand der Beamtin bis zum Zeitpunkt ihrer Schussabgabe ein Entschlagungsrecht zu, da ihr Verfahren von der Staatsanwaltschaft zwar eingestellt wurde - man billigte ihr eine notwehrfähige Situation zu -, die Rechtsvertreterin des 17- Jährigen allerdings einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens eingebracht hat, über den noch nicht entschieden wurde.

Folglich wurde die Beamtin nur über ihre Wahrnehmungen nach ihrem Schuss befragt, der beide Oberschenkel des 17- Jährigen durchschlagen hatte. Die 35- Jährige blieb bei ihren bisherigen Angaben. Sie habe nicht mitbekommen, wie ihr Kollege im Supermarkt auf den 14- Jährigen feuerte, weil sie wie angewurzelt im Verbindungsgang zum Verkaufsraum stehen geblieben sei: "Ich bin eine gefühlte Ewigkeit stehen geblieben. Ich bin raus, nachdem ich einen Schuss gehört habe von draußen. Ich habe es nicht gesehen. Ich war nicht dabei. Ich war gelähmt. Ich habe nichts gesehen. Ich war im Verbindungsgang."

Richter zweifelt Aussage an

Der Richter machte deutlich, dass er der Zeugin das nicht glaubte: "Es gibt gewisse Verdachtsmomente, dass Sie mehr wissen, als Sie bisher gesagt haben. Es gibt gewisse Hinweise, dass Sie in Wahrheit mehr wissen."

Hohenecker dürfte überzeugt sein, dass die Beamtin ihrem Kollegen unmittelbar gefolgt war und sich im Verkaufsraum befand, als dieser seine Pistole auf den 14- Jährigen richtete. Begründung: Der angeklagte Polizist selbst hatte zu Protokoll gegeben, nicht er, sondern seine jüngere Kollegin habe über Funk die Rettung angefordert, nachdem der 14- Jährige zu Boden gegangen war. Er habe sie sprechen gehört. "Das kann er aber nur, wenn Sie mit ihm im selben Raum waren", hielt Hohenecker fest. Dafür würden auch die Aussagen des 17- Jährigen und die Angaben des Supermarkt- Mitarbeiters sprechen, der den Polizisten die Filiale aufgesperrt und dargetan hatte, er wäre allein in dem Verbindungsgang zurückgeblieben.

Die Polizistin, der ihre Angespanntheit deutlich anzusehen war, beharrte dessen ungeachtet darauf: Sie habe den Kollegen nicht auf den 14- Jährigen schießen gesehen.

Sachverständiger kann Angriffs- These nicht untermauern

Mit den Ausführungen des Gerichtsmediziners Christian Reiter und des Schießsachverständigen Ingo Wieser endete der erste Verhandlungstag. Wie der Ballistiker darlegte, dürfte der 14- Jährige dem Beamten mit ziemlicher Sicherheit den Rücken zugekehrt haben, als er von der Kugel getroffen wurde. "Es spricht eher dafür, dass er bei der Schussabgabe schon umgedreht war", meinte Wieser hinsichtlich der Position des Burschen. Außerdem war er "eher einen Schritt weg vom Polizisten", so der Sachverständige, der damit die Darstellung des Angeklagten von einem Bedrohungsszenario nicht unbedingt stützte.

Der Bub wurde aus einer Entfernung von 1,8 bis zwei Meter in den Rücken getroffen, wobei der Schuss im Stehen abgegeben wurde. Das Projektil drang in einer Höhe von 1,29 Meter in den Körper des Jugendlichen ein und durchschlug einen Lungenflügel. Als Todesursache nannte der Gerichtsmediziner "Verbluten und Ersticken".

Todesschütze und Einbrecher widersprechen sich

Vor der Polizistin und dem Sachverständigen hatten bereits der 17- jährige Komplize des Getöteten und der 43- jährige Kollege der Polizistin ausgesagt (siehe Infobox). Letzterer will in dem Supermarkt eine Bedrohungssituation erlebt haben. Angeblich sei er von mindestens einem der Burschen angegriffen worden. "Ich habe in mir das Gefühl gehabt, ich muss da raus. Ich habe Furcht und Angst gehabt", so der Polizist. "In diesem Zeitpunkt wollte ich niemanden verletzen."

Der 17- jährige Komplize des getöteten 14- Jährigen bestreitet den vermeintlichen Angriff. Er will in der Situation nur einen Gedanken gehabt haben: "Flucht, weil ich nicht auf wen losgegangen bin. Da hat man nur das Gefühl, dass man losrennt." In dem dunklen Gang, in dem er und sein Begleiter gestellt wurden, habe es keine gegen die Uniformierten gerichtete Angriffssituation gegeben. Als er mitbekam, dass die Polizei anrückte, "hab' ich mich nur klein gemacht und gewartet", sagte der 17- Jährige.

Urteil für Freitagnachmittag erwartet

Das Verfahren gegen den Polizeibeamten wird nicht wie ursprünglich geplant zwei, sondern drei Verhandlungstage in Anspruch nehmen: Anstatt lediglich am Freitag weiterzuverhandeln und zum Abschluss zu kommen, tagt das Gericht nun auch am Donnerstag. Am zweiten Verhandlungstag sind die Kriminalisten vom Landespolizeikommando Oberösterreich geladen, welche die Ermittlungen geleitet hatten. Daneben wird der Psychologe Roland Bugram gehört. Bugram wurde vom Richter mit der Erstellung einer Expertise über ein mögliches Post- Shooting- Symptom beim Angeklagten beauftragt.

Am Freitag sollen auch noch Zeugen aussagen, darunter eine Lehrerin des umgekommenen 14- Jährigen. Am Nachmittag des dritten Verhandlungstages soll dann das Urteil wie geplant fallen.

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