Wegen Fahrlässigkeit

Prozess um verunreinigtes Grundwasser: Diversion

Österreich
27.11.2014 18:40
Überraschend zu Ende ist am Donnerstag der Umwelt-Prozess gegen Kwizda Agro im niederösterreichischen Korneuburg gegangen: Der Richter verhängte gegen die fünf angeklagten Mitarbeiter Geldbußen zwischen 3.000 und 38.000 Euro, die Firma selbst soll 250.000 Euro zahlen. Der Pflanzenschutzmittel-Hersteller hatte fahrlässig verseuchtes Abwasser ins Grundwasser geleitet.

Der zweite Prozesstag begann noch mit einem kleinen Geständnis seitens des Firmenleiters: Er habe befürchtet, dass es zu Prozessausfällen und zu einem Vertrauensverlust der Kunden kommen würde, wenn man die Bezirkshauptmannschaft über das tatsächliche Schadensausmaß des Abwassersystems informieren würde.

"Überrascht, wie schlimm es wirklich war"

Wie groß der Schaden war, hatte sich schon 2010 bei einer selbst beauftragten Prüfung gezeigt. Die Reaktion der Kwizda-Verantwortlichen auf das schlechte Ergebnis? "Eher überrascht, wie schlimm es wirklich war", sagt der damalige Gutachter.

Ob er gebeten worden sei, "den Mund zu halten", will Richter Rainer Klebermaß wissen. Der Gutachter verneint - ebenso wie die langjährigen Mitarbeiter, die nach ihm im Zeugenstand sitzen. Geschäftsführer Andreas Stöckl entschied auch, 2012 Kwizda als Verursacher anzugeben und somit "auf den richtigen Weg zurückzukehren" - nach einer "Zeit des Mauerns", formuliert es Herr Rat trocken.

"Seither deutliche Verbesserung, viele Veränderungen"
Vor dem Aufkommen der Schäden sei dem Thema Sicherheit nicht so viel Aufmerksamkeit geschenkt worden, so Mitarbeiter als Zeugen. Sie berichteten auch wenig Geschmackvolles: "Wenn der Hof geschwommen ist" - soll heißen: Wenn ein Becken übergegangen ist, wie es in Ausnahmefällen geschah -, habe man eben versucht, das mit einem Wasserstrahl wegzuputzen.

Doch ihr Tenor lautet auch: "Seither deutliche Verbesserung, viele Veränderungen!" Auch seien nach Bekanntwerden der Schäden keine Abwässer mehr in die Becken gepumpt worden, ehe diese nicht saniert waren. Das brachte Richter Klebermaß zur Erkenntnis, dass es sich nicht um Vorsatz, sondern um Fahrlässigkeit gehandelt hatte. Das Werk habe rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen. Damit war eine Diversion möglich.

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