Strafgesetz-Reform

“Po-Grapsch-Verbot” kommt nun doch nicht

Österreich
30.05.2015 08:38
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat sich von dem Plan verabschiedet, das "Po-Grapschen" oder ähnliche Übergriffe als Straftatbestand ins Gesetz zu schreiben. In der Regierungsvorlage für das neue Strafgesetzbuch werde die entsprechende Änderung nicht stehen, bestätigte seine Sprecherin. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) besteht unterdessen auf die Verankerung sexueller Belästigung im Strafrecht. Sie will Brandstetter "beim Wort nehmen" und sprach sich am Samstag gegen eine "Verwässerung" der Reform aus.

Die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren hätten "einfach gezeigt, dass es keinen Sinn macht", den Paragraf 218 entsprechend auszuweiten, sagte sie. Geplant war gewesen, "körperliche Belästigungen im Bereich der sexuellen Sphäre" unter Strafe zu stellen. Doch Derartiges sei "im Kriminalrecht schwer zu fassen", so Brandstetters Sprecherin.

Der neue Tatbestand der "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung" werde aber jedenfalls verankert, wobei hier noch präziser formuliert werden könnte, berichtete die Tageszeitung "Die Presse" in ihrer Samstagsausgabe.

Auch künftig Diversion bei häuslicher Gewalt
Ebenfalls auf die Kritiker im Begutachtungsverfahren hört der Justizminister in Sachen Diversion bei häuslicher Gewalt. Diese wäre laut Entwurf bei Gewalt bzw. gefährlicher Drohung gegen unmündige Personen sowie gegen Angehörige entfallen, was auf breite Ablehnung gestoßen war. Nun soll die Möglichkeit der Diversion in solchen Fällen beibehalten werden.

Frauenministerin Heinisch-Hosek will ein Scheitern der Reform nicht akzeptieren. "Wir haben vereinbart, dass sexuelle Belästigung strafbar sein muss", und sie habe "keinen Grund", anzunehmen, dass Brandstetter sich nicht daran halten werde. "Die sexuelle Integrität von Frauen muss ernst genommen werden." Was die Stellungnahmen betrifft, hat sie 29 gezählt, die sich für die ursprüngliche Formulierung im Begutachtungsentwurf aussprachen und 13, die für eine Präzisierung eintraten. 23 seien gegen die Bestimmung gewesen, somit sei das Verdikt insgesamt "eindeutig pro" ausgefallen.

Der Frauenministerin geht es um "sexuell konnotiertes unerwünschtes intensives Berühren", das jedenfalls strafbar werden müsse. Über allfällige Präzisierungen zu sprechen, kann sie sich vorstellen - ein "Verwässern" aber lehnt sie ab.

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