Schweizer Steuer-CD
Österreich, Belgien und Niederlande wollen auch Daten
In der Schweiz löst der Datenkauf weiter eine Welle der Empörung aus. Politiker der Eidgenossen sprechen von "staatlicher Hehlerei". Das Finanzministerium in Bern schlägt aber mittlerweile moderatere Töne an. Die Schweizer Regierung wolle eine Lösung suchen, um das Problem aus der Welt zu schaffen, hieß es am Mittwoch. Die Verhandlungen mit Deutschland über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen sollen fortgesetzt werden.
Österreich, Belgien und Niederlande wollen auch Daten
Die Anfragen aus anderen EU-Ländern setzen die Eidgenossen aber noch stärker unter Druck. "Sollte es Hinweise darauf geben, dass sich auf der CD auch Informationen über Steuerflüchtlinge aus Österreich befinden, hätten wir großes Interesse an einer Auswertung", sagte ein Sprecher von Finanzminister Josef Pröll am Mittwoch. Nach Einschätzung von Juristen wäre die Auswertung der Daten in Österreich sogar rechtlich gedeckt. Darüber wird in Deutschland nämlich noch debattiert.
Ein Sprecher des niederländischen Finanzministeriums hatte schon am Dienstag erklärt, sein Land werde unter Hinweis auf bestehende Abkommen zum Informationsaustausch um Kopien bitten. Auch die belgische Regierung will laut einem Bericht der Zeitung "De Standaard" die Datensätze der Schweizer Depots prüfen.
Schon die Ankündigung bringt Millionen
Dass sich ein Gemeinschafts-Deal auszahlen würde, gilt seit der Liechtenstein-CD als unbestritten. Allein die Androhung würde Dutzende Steuersünder zur Selbstanzeige bringen. Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble ließ bereits durchblicken, dass es nach dem Kauf der Daten-CD, für die der Informant 2,5 Millionen Euro haben will, eine Gnadenfrist zur Selbstanzeige geben wird.
Österreich hat schon beim ersten CD-Kauf der deutschen Bundesregierung ordentlich mitprofitiert. Damals wurden die Daten von 170 österreichischen Anlegern in Liechtenstein, die ihr Geld dort steuerschonend geparkt hatten, übermittelt. Der Gag: Schon die Ankündigung trieb mehr Leute, nämlich rund 200, zur Selbstanzeige, um einem Finanzstrafverfahren mit all seinen schwerwiegenden Konsequenzen zu entgehen.
Straffreiheit nur bei Selbstanzeige
Auch diesmal dürfte der psychologische Nervenkrieg für den Fiskus höchst erträglich, für die Steuerbeträger aber äußerst riskant sein. Zu diesem Spiel gehört auch, dass es keine Informationen darüber gibt, von welcher Schweizer Bank die entwendeten Daten überhaupt stammen. Somit kann sich fast kein Anleger mit Schweizer Konto in Sicherheit wiegen. Für die Steuersünder geht es um viel: Strafzahlungen in Höhe des Zwei- bis Dreifachen des hinterzogenen Betrages und Gefängnisstrafen von bis zu sieben Jahren (bei mehr als drei Millionen Euro Schaden) winken den Betrügern.
Strafbefreiung gibt es nur, wenn die Selbstanzeige kommt, ehe die Finanzbehörden von der Hinterziehung Wind bekommen. Sämtliche Unterlagen müssen dann beim Finanzamt übergeben und der fehlende Betrag umgehend eingezahlt werden. Die Jagd kann beginnen.







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