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Mann jagte Haus der "Ex" in die Luft - zwölf Jahre Haft

09.09.2010, 08:30
Mann jagte Haus der "Ex" in die Luft - zwölf Jahre Haft (Bild: Jürgen Radspieler)
Foto: Jürgen Radspieler
Ein 43- jähriger gebürtiger Rumäne ist am Mittwochabend im Grazer Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte eine Explosion in einem Wohnhaus ausgelöst und damit seine Ex- Frau und insgesamt vier zum Teil eigene Kinder gefährdet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Gasexplosion in Fernitz im April dieses Jahres ging ein jahrelanger Beziehungsstreit voraus. Der 43- Jährige und seine Frau ließen sich 2004 scheiden, aber erst 2006 erfolgte auch die räumliche Trennung. Doch der Angeklagte wollte wieder eine Beziehung mit seiner früheren Ehefrau, diese hatte aber kein Interesse. Deshalb, so Staatsanwalt Stefan Strahwald, wollte er durch eine Gasexplosion seine frühere Partnerin töten.

Verteidiger: "Er wollte nur eine Aussprache"
Ganz anders stellte es Verteidiger Gerald Ruhri dar: "Er wollte nie jemanden etwas antun, er wollte nur eine Aussprache." Also drang der Mann in aller Früh in das Haus ein und wollte seine Ex- Frau in den Keller locken, wo er bereits die Gasleitung angesägt hatte. Doch sie konnte sich losreißen und lief mit ihren beiden Kindern sowie dem Cousin der Buben ins Freie. Der Beschuldigte rannte in den Keller, kam aber gleich wieder herauf und schickte auch das bis dahin schlafende Nachbarskind ins Freie. Dann löste er die Explosion aus, bei der er sich Verbrennungen im Gesicht und an den Händen zuzog.

"Mein Selbstmord ist nicht gelungen, also bin ich in die Mur gesprungen und wollte einen Herzstillstand bekommen", schilderte der Angeklagte. Doch nichts passierte, also "bin ich wieder heraus und habe mich gestellt".

Frau und Kinder flüchteten zu Nachbarn
Die dramatischen Minuten vor der Gasexplosion schilderten die Nachbarn des Opfers. Die Frau war mit den Kindern aus dem Haus gerannt und zu den Nachbarn geflüchtet. "Sie hat gesagt, er will das Haus und uns in die Luft sprengen", erzählte die Zeugin. Doch bis tatsächlich ein Knall zu hören war, verging einige Zeit. Dann wurden aber durch den Druck die Fenster herausgerissen und beschädigten den Nachbarzaun.

Der Staatsanwalt hatte versuchten Mord in fünf Fällen angeklagt, doch die Geschworenen befanden den Angeklagten nur in Bezug auf die Ex- Frau für schuldig. Außerdem wurde ihm schwere versuchte Nötigung sowie Sachbeschädigung angelastet. Weder der Angeklagte noch der Staatsanwalt gaben eine Erklärung ab - wodurch das Urteil nicht rechtskräftig ist.

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