Aufgerollt hat den brisanten Fall der Vater eines erst 13-jährigen Buben. Der Unterländer erstattete Anzeige: Sein Sohn sei via Internet von einem zunächst unbekannten Sittenstrolch belästigt worden. Laut Vater sei versucht worden, seinen Sohn via Chartroom, in dem man einander gegenseitig kennen gelernt habe, zu unzüchtigen Handlungen zu animieren. Da der Bub im Zuge dieser virtuellen Begegnung behauptet habe, er sei schon älter als 14 Jahre, dürfte diese Sache nicht zur Anzeige gekommen sein.
Bei der Ausforschung des Sittenstrolches – zur Überraschung der Ermittler ein Mann aus den eigenen Reihen – und der anschließenden Hausdurchsuchung fand man laut Presse-Staatsanwalt Wilfried Siegele auf mehreren Computern kinderpornografisches Material. Der Polizist wurde unverzüglich vom Dienst suspendiert.
Am Freitagnachmittag stand er am Innsbrucker Landesgericht vor Richter Peter Friedrich. Der Angeklagte war geständig. Er konnte nachweisen, dass er keine Dateien heruntergeladen, also besessen habe. Das war bis vor Kurzem Voraussetzung für eine Anklage. Jetzt ist aber bereits das bloße Ansehen von Kinderporno-Dateien strafbar. Urteil: 2400 Euro Geldstrafe, zur Hälfte bedingt.
von Hans Licha, Tiroler Krone
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