Nicht notwendig

Keine Verlegung – Alen R. bleibt in Graz in U-Haft

Österreich
07.07.2015 16:12
Nach eineinhalbstündiger Haftverhandlung am Dienstag steht fest: Der 26-jährige Alen R. wird nach seiner Amokfahrt durch Graz nicht in die Justizanstalt Wien-Josefstadt verlegt. Die Untersuchungshaft ist verlängert worden, der Mann sitzt damit weiterhin in der Justizanstalt Graz-Jakomini ein.

Die Verlegung war vergangene Woche von der Leitung der Justizanstalt Graz-Jakomini beantragt und schließlich von der Staatsanwaltschaft Graz auch bewilligt worden, weil eine "große Emotionalität bei Insassen und Personal rund um den Beschuldigten" zu erkennen gewesen sei. Außerdem soll er "autoaggressive Handlungen" gesetzt und sich auch den Mitgefangenen gegenüber aggressiv verhalten haben. In der Justizanstalt Josefstadt stünde auch eine Sonderkrankenstation für den Mann zur Verfügung.

"Beobachten, wie er sich weiter verhält"
Doch in der 90-minütigen Haftverhandlung am Dienstag sprach sich dann nicht nur der 26-Jährige selbst gegen eine Verlegung aus, auch das Gericht erachtete einen geänderten Haftort für "nicht zweckmäßig, weil sich der Beschuldigte nach den Wahrnehmungen der beigezogenen Sachverständigen in der Untersuchungshaft nunmehr ruhig und kooperationsbereit" verhalte. Zudem würden die weiteren Untersuchungen durch eine Verlegung von Alen R. erschwert werden, hieß es. Die Generaldirektion für den Strafvollzug folgte der Ansicht des Gerichts und blies die Verlegung vorerst ab. "Wir beobachten, wie er sich weiter verhält", hieß es.

Vor dem Haftrichter blieb der 26-Jährige im Wesentlichen bei seiner bisherigen Aussage. Zum Motiv der Amokfahrt gab es daher keine neuen Erkenntnisse.

Identität der unbekannten Toten weiter unklar
Nach wie vor unbekannt ist die Identität jener Frau, die von Alen R. in der Herrengasse niedergefahren wurde. Ihr Bild, ihre DNA und ihre Fingerabdrücke wurden mittlerweile an Polizeibehörden in ganz Europa übermittelt. Klar ist nun: Sie hatte keine polizeilichen Vormerkungen. Und: Wie in Graz scheint es auch anderswo niemanden zu geben, der das Opfer gekannt hat.

Sollte in den kommenden Wochen keine Identifizierung möglich sein, will die Staatsanwaltschaft eine Isotopenuntersuchung an der toten Frau veranlassen. Mithilfe dieses Verfahrens könnten nämlich in ihren Haaren, Knochen und Zähnen Hinweise darauf gefunden werden, in welcher Region sie aufgewachsen ist - und wo sie die letzten Monate ihres Lebens verbracht hat.

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