Der Vormittag war dabei eher routinemäßig mit der Verlesung von Teilen aus dem Akt verlaufen, ehe zu Mittag Staatsanwalt Johannes Winklhofer mit seinem Schlussplädoyer begann, in dem er für Hannes Kartnig neben einer Geldstrafe auch eine "hohe Freiheitsstrafe" forderte. Kartnig- Verteidiger Richard Soyer verlangte hingegen, man möge "die Kirche im Dorf und Gerechtigkeit walten lassen". Als Nächster war der zweite Kartnig- Anwalt Michael Pacher am Wort.
Pacher erklärte in Richtung Staatsanwalt: "Das Fundament der Anklage ist Treibsand" - und führte das auch anhand einiger Beispiele aus. Am schwersten wog dabei der Sachverhalt, dass im Zuge der Ermittlungen offenbar nie überprüft worden war, ob die Zahlung von Auto- und Wohnungszuschüssen an die Sturm- Spieler nicht nur zugesichert, sondern auch bezahlt worden waren. Daraus folgerte Pacher, dass man diese Beträge weder im Finanzstrafverfahren noch in Bezug auf den Betrug verwerten dürfe.
Richter Karl Buchgraber unterbrach die Verhandlung - "Das passiert zwischen den Plädoyers einmal in tausend Fällen", so Pacher -, doch der Sachverhalt ließ sich nicht klären. Also wurde beschlossen, nach dem achten von neun Plädoyers zu vertagen, damit man der Sache auf den Grund gehen könne.
Am nächsten Freitag (17.2.) um 9 Uhr soll der Prozess fortgesetzt werden - dann sollen die Sache mit den Sonderzahlungen erläutert, das neunte Plädoyer gehalten und das Urteil gesprochen werden.