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Justiz stellt Verfahren zu Haiders Unfalltod ein

14.04.2009, 19:37
Justiz stellt Verfahren zu Haiders Unfalltod ein (Bild: EPA)
Foto: EPA
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat am Dienstag offiziell das Ermittlungsverfahren zum tödlichen Verkehrsunfall des früheren Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider eingestellt. Der tödliche Crash in den frühen Morgenstunden des 11. Oktober 2008 war demnach ausschließlich auf einen Fahrfehler des BZÖ- Gründers zurückzuführen. Bis zuletzt hatte es - zum Teil obstruse - Verschwörungstheorien rund um die Unfallursache gegeben.

Haider war stark alkoholisiert mit überhöhter Geschwindigkeit von der Loiblpass- Bundesstraße abgekommen und hatte bei dem Unfall mehrere tödliche Verletzungen erlitten. Die technische Auswertung des Unfallfahrzeuges ergab, dass das Auto, ein VW Phaeton, in "einwandfreiem Zustand" gewesen war. Auch gab es keine Manipulationen oder sonstige Fremdeinwirkung, wie der Leiter der Anklagebehörde, Gottfried Kranz, am Dienstag bekannt gab.

Herzinfarkt ausgeschlossen

Die Obduktion konnte auch medizinische Ursachen für den Unfall, etwa einen plötzlichen Herzinfarkt oder eine andere Krankheit, ausschließen. Die Untersuchungsergebnisse der Grazer Gerichtsmedizin wurden von einem zweiten Gutachten der Universität Innsbruck bestätigt.

Jörg Haider hatte bei seinem tödlichen Unfall 1,8 Promille Alkohol im Blut und war laut Bericht des technischen Sachverständigen zum Zeitpunkt des Unfalls mit 142 Stundenkilometern unterwegs gewesen.

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