Die Angeklagte zeigte sich im Prozess teilgeständig. So gab sie den Diebstahl von Ketten, Ringen, Armreifen, Nadeln, Broschen und einem Collier zu. Den Schmuck habe sie in mehreren Tranchen aus einer unversperrten Schmuckkassette genommen und anschließend in verschiedenen Filialen des Wiener Dorotheums versetzt.
Angeklagte: "Bin nicht der Typ, der Geld stiehlt"
Das Bargeld gestohlen zu haben, bestritt die Angeklagte aber energisch: "Ich bin nicht der Typ, der Geld stiehlt." "Wer soll das sonst gewesen sein?", wollte die Richterin wissen. "Ich weiß es nicht", meinte die Angeklagte.
Mit dem Erlös ihrer Beute soll die Frau laut Staatsanwaltschaft unter anderem ihre Zähne saniert und eine Paris-Reise mit ihrer Tochter finanziert haben. Das bestritt die 40-Jährige allerdings ebenfalls: "Ich war nie in Paris." Und die Zähne habe ihr Mann bezahlt, obwohl sie von diesem zum betreffenden Zeitpunkt bereits getrennt gelebt habe.
Pensionist: "Habe ihr restlos vertraut"
Der über 90-jährige, aber geistig rege Pensionist übte sich indes in Selbstkritik: "Ich habe es ihr nicht allzu schwer gemacht." Den Schlüssel für die Schmuckschatulle habe er immer stecken gelassen.
Weiters räumte der Pensionist ein, bemerkt zu haben, dass Geld, das er kurz zuvor von der Bank - jedes Mal in größeren Mengen - abgehoben hatte, verschwunden war. Das habe er aber "verdrängt". Der Zeuge weiter: "Ich habe gewusst, wenn ich was sage, verliere ich sie. Das war der Mensch, zu dem ich den meisten Kontakt hatte. Ich habe ihr restlos vertraut. Sie war eine gute Heimhilfe."
Dass auch der Schmuck weg war, habe er aber erst Ende November 2012 gemerkt. Der Pensionist hatte 4.500 Euro bei der Bank abgehoben, kurz darauf hatte er dann 500 Euro davon zuhause verlegt. Auf der Suche nach dem Geld überprüfte er auch das Kuvert mit der Restsumme und entdeckte, dass 3.000 Euro fehlten. Daraufhin warf der betagte Mann auch einen Blick in die Schmuckschatulle - und auch dort herrschte gähnende Leere.
Richterin: "Verwerflicher geht's nicht"
Der Schöffensenat schenkte der Version der Angeklagten keinen Glauben und verurteilte sie auch wegen des Gelddiebstahls. Erschwerend wertete das Gericht neben dem langen Tatzeitraum und der mehrfachen Wiederholung vor allem auch die Tatsache, dass die 40-Jährige das Vertrauensverhältnis zu ihrem betagten Opfer ausgenützt hatte.
"Verwerflicher geht's nicht, das ist das Allerletzte, was man tun kann", meinte die Richterin. Mit einer rein bedingten Strafe sei man auch aus generalpräventiven Gründen nicht ausgekommen: "Sonst lachen's uns aus, spazieren da raus und tun's gleich wieder." Die Angeklagte nahm das Urteil an. Da die Staatsanwaltschaft aber keine Erklärung abgab, ist der Spruch nicht rechtskräftig.
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