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Gerichts-Kopierstelle verlangt 1 Euro pro Seite

14.09.2009, 12:37
Gerichts-Kopierstelle verlangt 1 Euro pro Seite (Bild: APA/Herbert Pfarrhofer)
Foto: APA/Herbert Pfarrhofer
Eine drastische Erhöhung der Gerichtsgebühren sorgt für Aufregung bei Österreichs Strafverteidigern: Etwa in den Kopierstellen der Gerichte wird seit Juli für Aktenkopien ein Euro statt bisher 40 Cent pro vervielfältigter Seite verlangt. Für Richard Soyer, den Sprecher der Vereinigung der Österreichischen StrafverteidigerInnen, eine "völlig überzogene" Preisgestaltung: Das Justizministerium versuche offenbar auf dem Rücken der Recht suchenden Bevölkerung budgetäre Lücken zu stopfen.

"Die die Gebote der Verhältnismäßigkeit und der Sachlichkeit verletzende Gebührenerhöhung auf 250 Prozent des ursprünglichen Betrags belastet Opfer und Beschuldigte in einem Strafverfahren gleichermaßen und erschwert insbesondere bei aufwendigeren Verfahren sowohl die Verteidigung als auch den notwendigen Zugang zu Informationen, auf die auch die Opfer Anspruch haben", heißt es in einem Brief, den die VÖS an Justizministerin Claudia Bandion- Ortner gerichtet hat.

Ministerium: Erhöhung "sachlich angemessen"

Die Strafverteidiger sehen für Verdächtige, gegen die strafrechtlich ermittelt wird, das Grundrecht auf ein faires Verfahren gefährdet, weil für viele der Zugang zu Aktenabschriften und -ablichtungen schlicht nicht mehr leistbar sein wird. Das Justizministerium beharrt dagegen auf der Gebührenerhöhung und verteidigt diese als "sachlich angemessen", da die Arbeitskraft der Kanzleibediensteten bei den Gerichten durch Aktenvervielfältigungen in "zeitlich erheblichem Umfang" in Anspruch genommen werde. Die Anhebung sei auch notwendig, "weil sich aufgrund der budgetären Vorgaben für die Justiz ein Mehrbedarf ergab, der aus allgemeinen Steuermitteln nicht abgedeckt werden wird", heißt es in einer schriftlichen Reaktion auf das Schreiben der VÖS. Personen, die sich die Gebühren nicht leisten können, hätten außerdem Anspruch auf Verfahrenshilfe und damit die Möglichkeit, um eine Befreiung von den Gebühren anzusuchen, betont man in Ministerium.

VÖS- Sprecher Soyer weist diese Argumentation zurück. Die Justiz solle der Bevölkerung service- und nicht profitorientiert gegenübertreten, meinte er am Montag. Verfahrenshilfe erhalte außerdem nicht jedermann.

Berufung mit einem Schlag viermal so teuer

Nicht nur die Aktenkopien sind im Weg des Budgetbegleitgesetzes 2009 deutlich angehoben worden. Nach Berechnungen der VÖS haben sich die Eingabegebühren für Privatanklagen um 260 Prozent, die für Berufungen um 443 Prozent und die für Nichtigkeitsbeschwerden um 576 Prozent erhöht. Die Strafverteidiger appellieren daher an die Justizministerin, die exorbitanten "Gebührensprünge" zurückzunehmen.

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