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"Fleischlaberl-Fälle" gibt es auch in Österreich

17.10.2009, 16:43
"Fleischlaberl-Fälle" gibt es auch in Österreich (Bild: © [2009] JupiterImages Corporation)
Foto: © [2009] JupiterImages Corporation
Eine Sekretärin wird entlassen, weil sie sich ein Fleischlaibchen von einem Buffet nimmt, eine Kassierin verliert wegen eines unterschlagenen 1,30- Euro- Pfandbons den Job – diese Fälle sorgten in Deutschland für Aufsehen. Doch solche Extrembeispiele gibt es auch bei uns: Da genügte ein Schluck aus einer angebrochenen Mineralwasserflasche für die Entlassung, weiß "Krone"- Gerichtsreporter Peter Grotter.

Der folgende Prozess beschäftigte immerhin zwei Instanzen des Wiener Arbeitsgerichtes: Der Chauffeur einer Catering- Firma war beauftragt, Leergebinde vom Flughafen abzuholen, Kisten mit Flaschen aller Art. Auch solche, die bei Buffets verwendet worden sind.

Er hatte bereits viele Stunden Dienst hinter sich, als er zu einer solchen – angebrochenen (!) – Mineralwasserflasche griff und einen Schluck Wasser nahm. Dabei wurde er zufällig beobachtet. Der Chef sprach die sofortige Entlassung aus – und das nach immerhin neunjähriger Firmenzugehörigkeit.

Diebstahl lautete der ungeheuerliche Vorwurf. Doch wie das Arbeitsgericht entschied, lag ein solcher nicht vor. Gestohlen kann ja nur etwas werden, was von Wert ist. Die geöffnete Flasche konnte aber niemand mehr verwenden, war also völlig wertlos.

"Fristlose" für halb verfaulte Ware und Web- "Brautschau"

Ganz ähnlich liegt der Fall beim Arbeiter einer Obst- und Gemüsefirma. Als er beauftragt wurde, leere Kisten vom Müllplatz zu holen, fand er eine, in der sich eingedrückte Cherrytomaten und leicht angeschimmelte Mangos befanden. Weil er beides mit nach Hause nahm, wurde er ebenfalls des Diebstahls bezichtigt. Der Arbeiter gewann den Prozess, das Verfahren dauerte drei Jahre.

Ein recht skurriler Prozess, bei dem eine Internet- Partnervermittlung im Mittelpunkt stand, beschäftigte das Wiener Arbeitsgericht ebenfalls. Ein 18- jähriger Mitarbeiter einer Bewachungsfirma schmückte hier seinen Eintrag stolz mit einem Foto, das ihn in Uniform zeigte. Sein Chef, ebenfalls im Internet auf Partnersuche, sah das Bild und sprach die sofortige Entlassung aus: firmenschädigendes Verhalten lautete die Begründung. Doch das Gericht konnte kein solches finden, zumal der Security- Mann ja nachweislich nicht im Dienst auf "Brautschau" im Internet gewesen ist. Er gewann den Prozess und bekommt, wie die Kläger in den oben genannten Fällen, alle seine Ansprüche ausbezahlt.

AK- Expertin: "Jeder Diebstahl ist Entlassungsgrund"

In allen Fällen hat die Arbeiterkammer die Vertretung nach den Entlassungen übernommen. Und Rechtsexpertin Karmen Riedl beklagt, dass es oft Jahre dauert, bis Arbeitnehmer in aufwändigen Prozessen zu ihrem Recht kommen. "Jeder Diebstahl ist ein Entlassungsgrund, auch wenn es sich um einen äußerst geringen Wert handelt", erklärt Riedl von der Wiener Arbeiterkammer.

Zu der in den deutschen Medien viel beachteten Entlassung der Supermarkt- Kassierin Barbara E., die einen zufällig gefundenen Flaschenbon im Wert von 1,30 Euro an sich genommen und eingelöst hat, erklärt die Arbeitsrechtsexpertin: "Auch in Österreich wäre die Unterschlagung eines solchen Bons – wenn er auch nur von geringem Wert ist – als Entlassungsgrund rechtlich in Ordnung." Tatsächlich haben Arbeitsgerichte in Deutschland bereits in zwei Instanzen die Entscheidung der Firma bestätigt. Jetzt soll das Bundesarbeitsgericht über den Fall entscheiden.

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