Vor Gericht gezogen

“FHM”-Model darf wieder zurück an Schwestern-Schule

Österreich
13.10.2010 15:57
Erotische Fotos, die einen TV-Beitrag über den Beruf der Krankenschwester "aufgepeppt" haben, hätten der Steirerin Ramona Galler ihren Ausbildungsplatz kosten sollen. Die junge Frau war nach der Ausstrahlung von der Schule für Gesundheit und Krankenpflege Leoben verwiesen worden. Am Mittwoch erkämpfte Galler am Bezirksgericht Graz-Ost gegen das Land Steiermark eine Aufhebung des Ausschlusses. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Eigentlich hatte sich das Freizeit-Model (im Bild links mit ihrem Anwalt, rechts im Model-Outfit) über das Medieninteresse gefreut: Erst bekam die 24-Jährige den Auftrag vom Männermagazin "FHM", ein Shooting mit einem bekannten Fotografen zu machen, dann wollte auch noch der Sender "Puls 4" dabei sein.

Als die junge Frau erzählte, dass sie die Krankenschwesternschule in Leoben besuche, wollte das Kamerateam auch einen Einblick in ihre Ausbildung bekommen. Das Land Steiermark erteilte dazu auch die Drehgenehmigung in der Schule, jedoch offenbar ohne zu wissen, dass die Fotos für "FHM" erotischer Natur waren.

Der Sender brachte den Beitrag schließlich Anfang April und stellte die Fotos und den Beruf der Krankenschwester in einen Kontext. Das sorgte für Aufregung, weshalb die Direktorin einen Schulausschluss beantragte. Eine Kommission entschied schließlich, diesem Antrag stattzugeben (krone.at berichtete). Doch die Trofaiacherin wollte sich die Ausbildung zu ihrem "Traumberuf", wie sie vor Gericht sagte, nicht nehmen lassen und klagte.

"Ich stehe zu meinen Fotos"
"Ich stehe zu meinen Fotos und zu meinen Aussagen in den Interviews, aber auf die Gestaltung des Beitrags konnte ich keinen Einfluss nehmen. Ich wusste nicht, in welchen Kontext der Sender das alles bringt," rechtfertigte sie sich. Der Richter gab der Klägerin recht und hob in seinem Urteil den Schulausschluss auf: "Die Informationen über den genauen Inhalt des Beitrags hätte das Land Steiermark selbst vom Sender einholen können, aber sie haben sich auf die rudimentären Aussagen der Schülerin gestützt."

"Es war anstrengend und emotional, aber das Gericht hat entschieden, dass der Ausschluss nicht gerechtfertigt war", erzählt Ramona Galler im Gespräch mit der "Steirerkrone". Die Gegenseite habe noch Recht auf eine Berufung, aber "je früher ich in die Schule zurück kann, desto besser, damit ich nicht so viel versäume."

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