Der zweite von vorerst drei anberaumten Prozesstagen begann mit den Einvernahmen der SOKO- Kriminalisten vom Landespolizeikommando Oberösterreich, die im Fall des erschossenen 14- Jährigen zu ermitteln hatten, also speziell die Handlungen der beiden Polizisten am Tatort beleuchten sollten.
Richter Manfred Hohenecker, der am Mittwoch bei der Vernehmung der Kollegin des Todesschützen Zweifel an deren Schilderungen anmerken ließ (siehe Infobox), zitierte dabei einen Aktenvermerk des SOKO- Leiters Oberst Wolfgang Palmetshofer, aus dem hervorgeht, dass die Ermittler bei ihren Untersuchungen offenbar behindert wurden. Bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg gab es nämlich tagelang keinen zuständigen Sachbearbeiter, mit dem sich die Kriminalisten absprechen hätten können.
Die SOKO wollte die behauptete Vernehmungsunfähigkeit des 43- jährigen Beamten überprüfen lassen, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, diesen und seine Kollegin tagelang nicht zu befragen. Den Kriminalisten schwebte dabei die Beiziehung eines psychiatrischen Sachverständigen vor. Eine solche hätte durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg beantragt werden müssen, die auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien am 6. August von der Kremser Anklagebehörde den Fall übernommen hatte.
Tagelang gab es für die Kriminalisten jedoch keinen Ansprechpartner bei der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler überlegten sogar, ob für den unter Tatverdacht stehenden Polizisten nicht die U- Haft angebracht wäre, konnten das aber ebenfalls mit keinem Staatsanwalt besprechen. Erst am 10. August um 9.24 Uhr stand endlich fest, wer bei der Korneuburger Anklagebehörde für den brisanten, in der Öffentlichkeit breit diskutierten Fall zuständig war.
Der Richter bezeichnete den Inhalt des Aktenvermerks als "ziemlich grobe Kritik". Palmetshofer rückte im Zeugenstand keinen Zentimeter davon ab: "Das ist eine Fakteneinschätzung." Immerhin hätte er eine U- Haft "über wen auch immer durchsetzen müssen". Er habe auch über die Oberstaatsanwaltschaft versucht, einen Ausweg aus der unbefriedigenden Situation zu finden, "weil etwas passieren musste". Vom Portier habe er eine Handynummer eines Journalrichters bekommen: "Ich wurde nie zurückgerufen."
Der Österreich- Generalsekretär von Amnesty International, Heinz Patzelt, erklärte den Umstand, dass es bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg vier Tage lang keinen zuständigen Sachbearbeiter gegeben hat, am Donnerstag zum "menschenrechtspolitischen Skandal". "Ich bin fassungslos und entsetzt über das völlige und strukturelle Versagen der Staatsanwaltschaft", meinte Patzelt am Rande des zweiten Prozesstages. Die Anklagebehörde habe die "engagierte Ermittlergruppe" de facto im Stich gelassen.
Scharfe Kritik übte der AI- Generalsekretär auch an der konkreten Anklagevertreterin, Staatsanwältin Magdalena Eichinger: "Ich sehe nicht, wie die Staatsanwältin versucht, in ernsthafter Weise ihre Anklage durchzubringen. Die Staatsanwältin stellt in diesem Verfahren in diese Richtung überhaupt keine aktiv kritischen Fragen." So wie sie im Gerichtssaal agiere, frage er sich, ob sie sich nicht bewegen dürfe, Angst habe oder unter Druck von Vorgesetzten stehe: "Kann sie nicht, will sie nicht oder darf sie nicht den Aufgaben einer Strafverfolgungsbehörde nachgehen?"
Die Polizei musste sich schon relativ früh Kritik in Bezug auf die Ermittlungen anhören: Während der damals 16- jährige Komplize des erschossenen 14- Jährigen unmittelbar danach - exakt sechs Stunden nach dem erlittenen Treffer, der ihm beide Oberschenkel durchschlug - am Spitalsbett von der Polizei befragt wurde, konnte die Sonderkommission den nun angeklagten Polizisten und dessen Kollegin erst knapp zwei Tage später erstmals befragen. Grund: Verteidiger Hans- Rainer Rienmüller machte geltend, die Polizisten wären aus psychischen Gründen nicht vernehmungsfähig.
Nach Aussage des Kripo- Beamten, der am 7. August 2009 - und damit fast zwei Tage nach der Schussabgabe - die erste Einvernahme mit dem 43- jährigen Todesschützen durchführte, wirkte dieser tatsächlich "net wie a g'stand'ner Polizist", so der Zeuge am Donnerstagvormittag im Landesgericht Korneuburg: "Er war für mich ziemlich geschockt. Er war zum Teil sehr abwesend, zaghaft in seinen Angaben. Er war nicht ganz bei der Sache."
Vor Gericht merkte der Ermittler allerdings auch an, der Kollege habe sich bei der ersten Befragung bereiterklärt, lediglich den Hergang des Geschehens bis zum Zeitpunkt der Schussabgabe zu schildern. Zum tödlichen Schuss habe der 43- Jährige erst bei der Tatrekonstruktion Ende August Stellung bezogen, bei der er - zumindest auf den Zeugen - erneut einen "total unsicheren Eindruck" hinterließ.
Der Psychologe Roland Bugram bescheinigte dem angeklagten Polizisten vor Gericht hingegen "volle Aussagetüchtigkeit". Dem Beamten habe eine "leicht- bis mittelgradige akute Belastungsreaktion" zu schaffen gemacht, doch habe sich diese auf maximal 72 Stunden nach der tödlichen Schussabgabe beschränkt. "Mit Sicherheit reicht das nicht aus, um die Wahrnehmungsfähigkeit und Aussagetüchtigkeit beeinflussen zu können", sagte Bugram.
Der Sachverständige war beigezogen worden, um die unterschiedlichen Angaben zu beleuchten, die der 43- jährige Beamte im Lauf des gegen ihn gerichteten Strafverfahrens geliefert hatte. Das Gericht wollte abklären, ob beim Angeklagten sogenannte Post- Shooting- Symptome vorliegen könnten.
Laut Bugram hat der Polizist zweifellos eine Ausnahmesituation erlebt, als er sich mit vermummten Einbrechern konfrontiert sah und sich zur Schussabgabe entschloss. Den Beamten zeichnen aber "hervorragende, hochqualititative Bewältigungsstrategien" aus, so der Sachverständige: Dieser sei persönlich belastbar und in der Lage, Wut und Aggression hintanzuhalten. Er habe "zwei bis drei Tage" nach dem tödlichen Schuss an "Symptomen des Einsatzes gelitten", wobei Bugram "erhöhte Sensibilität", "ein gewisses Misstrauen" und "massive Appetitlosigkeit mit Gewichtsverlust" anführte. Anpassungsstörung oder gar eine posttraumatische Belastungsstörung lagen aber auf keinen Fall vor: "Da gibt es keine Hinweise. Er war ja relativ rasch wieder dienstfähig."
Darauf angesprochen, dass sich der Polizist an gewisse Details - etwa den Abstand zum erschossenen 14- Jährigen - nicht mehr erinnern kann oder will, vermutete Bugram, beim Angeklagten liege "Erinnerung vor, er möchte aber diese nicht abrufen oder wahrhaben". Bei unterschiedlichen Erinnerungen besteht dem Gutachter zufolge "die Möglichkeit, dass manche lügen und sich das eigene Versagen nicht eingestehen wollen".
Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Richter Manfred Hohenecker ersuchte den Angeklagten, sich den Strafantrag nochmal durchzulesen: "Die Staatsanwältin schreibt Ihre eigene Verantwortung in den Strafantrag rein! Überlegen Sie sich das noch einmal." Das Urteil soll am späten Freitagnachmittag ergehen.