Zweiter Rechtsgang

Erben um Geld gebracht: Fünf Schuldsprüche

Österreich
25.07.2014 14:31
Im neu aufgerollten Prozess rund um die Testamentsfälscher-Affäre in Vorarlberg sind am Freitag in Salzburg alle fünf Angeklagten schuldig gesprochen worden. Auch im zweiten Rechtsgang sah es das Schöffengericht als erwiesen an, dass die früheren Justizmitarbeiter vom BG Dornbirn Erbschaftsverfahren manipuliert und so Erben um ihr Geld gebracht hatten. Das Strafausmaß hat sich dabei für fast alle Beteiligten mehr oder weniger stark verringert. Einzig die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch fasste eine minimal höhere Strafe aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Vorgeschichte kurz umrissen: 2012 wurden zehn Angeklagte - darunter Richterin Kornelia R. - am Landesgericht Salzburg schuldig gesprochen, innerhalb von sieben Jahren 18 Erbschaftsverfahren manipuliert und so 80 Erben um gut zehn Millionen Euro gebracht zu haben. Es setzte unter anderem wegen Amtsmissbrauchs teils mehrjährige Haftstrafen.

Der Oberste Gerichtshof aber kippte die Amtsmissbrauch-Schuldsprüche.Grund dafür waren Feststellungsmängel im erstinstanzlichen Urteil. Fünf Angeklagte, darunter auch R., mussten sich zu 6 von 18 Fakten seit Ende Juni erneut vor einem Schöffensenat verantworten. Kernfrage: Liegt statt des Amtsmissbrauchs ein Betrug vor?

"Ich schäme mich für das, was ich getan habe"
"Den großen Aha-Effekt hat es in den acht Verhandlungstagen nicht gegeben", bilanzierten Staatsanwalt Andreas Pechatschek und sein Kollege Manfred Bolter bei den Schlussplädoyers am Freitag. So blieben der Hauptangeklagte, Ex-Geschäftsstellenleiter Jürgen H. (50) und sein Schulfreund Peter H. bei ihrem Geständnis.

"Ich schäme mich für das, was ich getan habe", sagte H. bei seinem Schlusswort, nachdem er im Prozess nichts mehr aussagen wollte. Alle anderen - darunter auch Ex-Gerichtspräsidentin R. - bekannten sich nicht schuldig. "Wir plädieren auf Freispruch in diesem Schauprozess", so Verteidiger Bertram Grass. Vorsorglich baten durchwegs fast alle Verteidiger im Falle eines Schuldspruchs um ein mildes Urteil.

Richterin Christina Rott sprach alle fünf Angeklagten schuldig. Sie verkündtete Strafen zwischen 21 Monaten und sechs Jahren Haft. Jürgen H. fasste sechs Jahre Haft aus. Kornelia R. wurde zu 32 Monaten - davon 22 Monate auf Bewährung - verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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