"Großer Schritt"

Einheitliches EU-Asylsystem auf den Weg gebracht

Ausland
07.06.2013 18:35
Jahrelang konnten sich die EU-Länder nicht auf ein einheitliches Asylsystem verständigen, nun ist es endlich soweit: Die EU-Innenminister haben am Freitag in Luxemburg zentrale Rechtsakte zu einem gemeinsamen europäischen System beschlossen. Ein "ganz großer Schritt", begrüßte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (im Bild mit dem niederländischen Einwanderungsminister Fredrik Teeven) die Einigung. Voraussichtlich Ende 2014 können die neuen Standards in Kraft treten.

Die Innenminister der EU-Staaten nahmen am Freitag ein ganzes Paket an Asyl-Richtlinien an. Österreich habe diesbezüglich keine Neuerungen oder Korrekturen vorzunehmen, erklärte die Innenministerin. Zugleich betonte Mikl-Leitner aber, dass andere EU-Staaten sehr wohl "Nachholbedarf" hätten.

Die künftigen gemeinsamen Aufnahmebedingungen sehen vor, dass EU-Staaten Asylbewerbern nach neun Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren müssen. Asylbewerber müssen zudem Zugang zu Unterkünften, Nahrung sowie zu medizinischer und psychologischer Betreuung haben. Minderjährigen wird der Zugang zu Schulbildung garantiert. Asylverfahren müssen im Normalfall binnen sechs Monaten abgeschlossen werden, die EU-Staaten sind verpflichtet, Rechtsmittel gegen eine Entscheidung zu garantieren.

Mikl-Leitner: "Wollen noch besser werden"
"Bei uns in Österreich gibt es bereits einen Arbeitsmarktzugang nach drei Monaten", so Mikl-Leitner. Auch bei der Verfahrensdauer sei Österreich "schon sehr gut unterwegs. Über 80 Prozent aller Verfahren wickeln wir in sechs Monaten ab. Aber wir wollen noch besser werden." Möglich werde dies durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, das seine Tätigkeit am 1. Jänner 2014 aufnimmt.

Einigkeit besteht außerdem über die Eurodac-Verordnung, in der die künftige Nutzung der EU-Datenbank für Fingerabdrücke von Asylbewerber geregelt wird. Sie soll formal am 20. Juni vom Ministerrat beschlossen werden. Die Polizeibehörden und Europol erhalten durch die Änderung Zugriff auf die Eurodac-Datenbank. Sie sollen die Daten nur bei Verfolgung von Terrorismus sowie besonders schwerer Straftaten einsehen dürfen. Die Speicherdauer beträgt nach Asyl- oder Schutzgewährung drei Jahre.

Ersteinreise-Land bleibt für Rücküberstellungen zuständig
Mit der Einigung über Eurodac hängt auch die neue Dublin-Verordnung zusammen. Dieser folgend bleibt der EU-Staat der ersten Einreise zuständig für Rücküberstellungen. Neu geschaffen wird ein Frühwarnmechanismus zur Unterstützung besonders belasteter EU-Staaten.

Das Europaparlament soll bereits kommenden Mittwoch in Straßburg die Richtlinien und Verordnungen beschließen, nachdem informell bereits eine Einigung mit den EU-Staaten erzielt wurde. Mit einem Inkrafttreten der neuen Standards wird voraussichtlich Ende 2014 gerechnet.

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