Die Zulassungssteuer wird vom Händler eingehoben und an die Steuerbehörde abgeführt. Die Kommission verwies in ihrer Entscheidung neuerlich auf ein entsprechendes Urteil des EuGH zu Dänemark, mit dem die Richter entschieden hatten, dass bei einem Verkauf eines Autos mit Zulassung keine Mehrwertsteuer auf die Zulassungssteuer erhoben werden dürfe. "Nach Auffassung der Kommission sollte zusätzlich zur Kfz- Zulassungssteuer nicht auch noch die Umsatzsteuer erhoben werden", erklärte die Kommission.
Eine weitere Klage gibt es gegen Österreich wegen reduzierter Mehrwertsteuersätze Pferde und vor allem Pferdewetten betreffend. Eine herabgesetzte Mehrwertsteuer gebe es auf der Liste von Nahrungsmitteln für menschlichen und tierischen Verbrauch, lebende Tiere oder Saatgut. Allerdings dürften solche Ermäßigungen weder für Tiere gelten, die als Haustiere gehalten werden, noch für Ponys oder Rennpferde. Neben Österreich werden in dieser Causa auch noch Frankreich, Deutschland und Luxemburg vor den EuGH zitiert.
Außerdem hat die Kommission Österreich in einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme" aufgefordert, Mehrwertsteuerbefreiungen für Sport- und Kultureinrichtungen zu ändern. Die weitläufigen Steuerausnahmen für Museen, Theater und Sport- Organisationen würden gegen die EU- Mehrwertsteuerrichtlinie verstoßen. Die EU- Mehrwertsteuerrichtlinie sieht nach Angaben der Brüsseler Behörde Mehrwertsteuerausnahmen nur für Dienstleistungen von gemeinnützigen Sportorganisationen vor. Die österreichische Umsetzung gehe aber zu weit, weil sie für alle Organisationen gelte, die mit der Förderung von Sport zu tun haben.
Auch im Kulturbereich gehen der Kommission die erlaubten Ausnahmen für öffentliche Kultureinrichtungen zu weit. Österreich befreie den gesamten Betrieb von Museen, Theatern, Tiergärten, Naturschutzgebieten und botanischen Gärten von der Umsatzsteuer, wird kritisiert. Bereits vor einem Jahr hatte die Kommission Österreich aufgefordert, die Praxis zu ändern. Da dies nicht geschehen sei, läuft mit der begründeten Stellungnahme der Kommission die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens an. Sollte es auch nun wieder keine Änderung geben, wird in einer dritten und letzten Stufe Österreich vor dem EuGH landen.
Die Kommission betonte zudem, dass durch gesetzwidrige Ausnahmen der Wettbewerb gestört werde. Damit werde es auch unmöglich, sicherzustellen, dass die EU- Länder auf einer gleichen gesetzlichen Grundlage von der Gemeinschaft profitieren könnten.