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Der Vertrag von Lissabon

02.10.2009, 08:17
 
Mit dem Vertrag von Lissabon hat die Europäische Union im Dezember 2007 neue Regeln für die Zusammenarbeit der 27 Mitgliedstaaten vereinbart. Damit sollen die Entscheidungsprozesse vereinfacht werden. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Neuregelungen.
  • Der Ministerrat fasst von 2014 an seine Beschlüsse mit einer sogenannten doppelten Mehrheit, die 55 Prozent der Mitgliedstaaten und 65 Prozent der europäischen Bevölkerung ausmacht. Deutschland erhält so mehr Gewicht. Erstmals soll es auch einen Präsidenten des Rats geben, der dann zweieinhalb Jahre amtiert.
  • Anders als ursprünglich vorgesehen wird die Kommission nicht verkleinert. Jedes Land stellt weiterhin einen Kommissar. Das wurde den Iren vor deren zweitem Referendum zugesichert. Aus den Reihen der Kommissare wird ein "Hoher Vertreter" als eine Art EU- Außenminister bestellt. Das Europaparlament erhält deutlich mehr Kompetenzen als Gesetzgeber und wählt künftig den Kommissionspräsidenten.
  • Die geplante Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der EU birgt Zündstoff. Kritiker befürchten, dass die EU immer mehr Kompetenzen an sich zieht und dadurch die einzelstaatliche Souveränität einschränkt.
  • Der Lissabon- Vertrag soll 2010 in Kraft treten, muss vorher aber von allen 27 Mitgliedsländern ratifiziert werden. In Österreich ging der Lissabon- Vertrag im April 2008 über die Bühne des Parlaments. Zwei Wochen nach dem Nationalrat stimmte auch die Länderkammer, der Bundesrat, dem EU- Reformvertrag zu. In beiden Häusern des Parlaments votierten SPÖ, ÖVP und Grüne für den Vertrag. FPÖ und BZÖ lehnten das Vertragswerk ab. Österreich war das achte EU- Land, das den EU- Vertrag ratifizierte.
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