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Der Bologna-Prozess von A bis Z

05.03.2010, 11:46
Der Bologna-Prozess von A bis Z
Der sogenannte Bologna- Prozess hat die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums bis 2010 zum Ziel. Mit der Hochschul- Debatte ist der Begriff ins Rampenlicht gerückt. Nicht- Studenten - mitunter aber auch Hochschüler - können sich darunter oft wenig vorstellen. Hier die wichtigsten Begriffe rund um den Bologna- Prozess von A bis Z.

Abschlüsse: Eines der Hauptziele des Bologna- Prozesses ist die Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse (siehe auch Bachelor, Master bzw. Doktorat/PhD).

Beachelor: Erstabschluss nach mindestens drei Jahren im Bachelor/Master/PhD- System. Die Einführung des Bachelors in allen Staaten soll die Abschlüsse international kompatibel machen, zu mehr Mobilität führen und die Studienzeiten verkürzen.

Bologna- Erklärung: Von 30 europäischen Staaten am 19. Juni 1999 unterzeichnet. Darin bekannten sie sich zum Ziel, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen.

Curricula: Die Reform der Curricula (Studienpläne) war eine der für die Studenten augenscheinlichsten Elemente des Bologna- Prozesses. Meist vierjährige Diplomstudien (Abschluss: Magister) mussten in Österreich in dreijährige Bachelor- Studien umgewandelt werden, an die sich zweijährige Masterstudien schließen.

Diploma Supplement: Öffentliche Urkunde, mit dem der abgeschlossene Studiengang detailliert erläutert wird,

Doktorat: Dritter Abschluss des neuen Studiensystems. Erfordert eigenständige Forschung, als Arbeitsaufwand werden drei bis vier Jahre angenommen. In Österreich sieht das Gesetz eine mindestens dreijährige Dauer vor. Als Titel werden Doktor oder PhD (Doctor of Philosophy) verliehen.

EU: Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht nicht Initiator des Bologna- Prozesses. EU- Programme wie Erasmus unterstützen aber Bologna- Ziele wie die Förderung der Mobilität der Studenten.

Freiwiligkeit: Im Bologna- Prozess gilt das Konsens- Prinzip. Das heißt, dass kein Land überstimmt werden kann.

Gegenveranstaltungen: Gegen den Bologna- Gipfel wollen Studenten am 11. März mit einer am Westbahnhof startenden Demonstration protestieren. Am 12. März soll der in der Hofburg stattfindende Gipfel mit lauter Live- Musik übertönt werden.

Historische Entwicklung: 1997 erarbeiteten Europarat und UNESCO mit der Lissabon- Konvention ein erstes allgemeines völkerrechtliches Abkommen zur grundsätzlichen gegenseitigen Anerkennung von Studienabschlüssen. In der Sorbonne- Erklärung 1998 starteten die Bildungsminister von Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien eine weitere Initiative zur Vereinheitlichung des europäischen Hochschulbetriebs. Darin wurde gefordert, im Ausland erbrachte Leistungen unbürokratisch anzuerkennen, studentische Mobilität zu fördern und ein Kreditpunktesystem zu erlassen. 1999 folgte die Bologna- Erklärung.

Internationale Dimension: Im Europäischen Hochschulraum gibt es rund 4.000 Hochschulen, an denen rund 1,5 Mio. Lehrende 20 Mio. Studenten unterrichten.

Joint- Degree- Programme: Joint- Degree- Studienprogramme werden gemeinsam von mindestens zwei Hochschulen durchgeführt. Eine verpflichtende Mindestzahl an ECTS- Punkten ist an den beteiligten Partnereinrichtungen zu absolvieren, Prüfungen werden automatisch angerechnet. Nach Absolvierung des vollen Programms erhält der Student ein Diplom, das von beiden Universitäten gemeinsam bzw. von einer Universität im Namen aller Partnereinrichtungen ausgestellt wird.

Konferenzen: Bisher wurden die Fortschritte im Bologna- Prozess alle zwei Jahre bei Konferenzen (Prag, Berlin, Bergen, London, Leuven) erörtert bzw. neue Punkte hinzugefügt. Die "Jubiläumskonferenz" im Zieljahr 2010 findet am 11. und 12. März in Budapest und Wien statt.

Leistungspunktesystem: Durch das European Credit Transfer System (ECTS) sollen an den Hochschulen erbrachte Leistungen vergleich- und damit auch grenzüberschreitend anrechenbar werden. Grundlage ist die Annahme eines in Stunden gemessenen durchschnittlich zu leistenden Arbeitsaufwandes für das Studium. Ein Studienjahr entspricht dabei 60 Punkten bzw. 1.500 bis 1.800 Arbeitsstunden.

Master: Zweiter Abschluss im neuen Studiensystem. Zugangsvoraussetzung ist die vorherige Absolvierung eines Bachelor- Studiums.

Mitgliedsstaaten: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien- Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, der Heilige Stuhl, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Großbritannien und Zypern. Die Mitgliedschaft steht allen Ländern offen, die die Europäische Kulturkonvention des Europarats unterzeichnet haben.

Nationaler Qualifikationsrahmen: Durch die Schaffung von an Lernergebnissen orientierten nationalen Qualifikationsrahmen sollen die verschiedenen Ausbildungen vergleichbar werden.

Österreich: Österreich ist seit dem Beginn des Bologna- Prozesses mit dabei. Bei der Umsetzung waren die nationalen Vorgaben bis vor kurzem besonders restriktiv: So durften etwa Bachelor- Studien nur dreijährig eingerichtet werden.

PhD: "Doctor of Philosophy" - dritter Abschluss im neuen Studiensystem (alternativ bzw. Ersatz für den "Doktor")

Sozialpartner: Als eine Art Sozialpartner sind beim Bologna- Prozess auch beratende Mitglieder vertreten. Zu ihnen gehören der Europarat, der Arbeitgeberverband BusinessEurope, der paneuropäische Gewerkschaftsverbund Education International (EI), die European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA), die European Students' Union (ESU), die European University Association (EUA), die European Association of Institutions in Higher Education (EURASHE) und das European Centre for Higher Education (UNESCO- CEPES).

Transscript of Records: Dokumentation des Studienverlaufs. Ergänzt das Diploma Supplement um die detaillierte Auflistung von einzelnen absolvierten Modulen. Im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes soll es die erlangten Leistungen dokumentieren.

Umsetzungsprobleme: Probleme bei der Umsetzung gibt es vor allem bei der Umwandlung von vierjährigen Diplom- in kürzere Bachelor- Studien. In vielen Fächern wurden einfach alle Studieninhalte unverändert übernommen, was zu einer Überfrachtung bzw. Verschulung der Ausbildung führte. Bachelor- Abschlüsse werden außerdem von vielen Arbeitgebern bzw. Standesvertretungen nicht als berufsqualifzierend angesehen.

Widerstand: Der Protest vieler Studenten richtet sich neben der Kritik an praktischen Umsetzungsproblemen vor allem gegen die Reduktion des Studiums auf wirtschaftliche und berufsbezogene Kriterien. Das dreistufige Studiensystem führe außerdem zu "erhöhter sozialer Selektion", Master- und PhD- Programme würden sich zu einem "Eliteprogramm" verdünnen, heißt es etwa auf der Protestseite "http://bolognaburns.org".

Zukunft: Schwerpunkt des Zeitraums bis 2020 ist die vollständige Umsetzung aller Bologna- Ziele, insbesondere im Bereich der Studienarchitektur, der Qualitätssicherung, der Anerkennung, der Beschäftigungsfähigkeit und der Relevanz der Abschlüsse für den Arbeitsmarkt, der Stärkung der sozialen Dimension sowie im Bereich des lebenslangen Lernens und der internationalen Kooperation. Bis 2020 sollen mindestens 20 Prozent der Graduierten im Europäischen Hochschulraum einen studienrelevanten Auslandsaufenthalt absolviert haben. Die nächste Konferenz findet 2012 in Bukarest statt.

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