Seit Montag dem 6. Oktober liegt das vorläufige Endergebnis der Nationalratswahl 2008 vor. Unter Bedachtnahme auf dieses Wahlergebnis betraue ich Sie mit der Erstattung von Vorschlägen für die Bildung einer neuen Bundesregierung im Sinne des Art. 70 Abs. 1 der Bundesverfassung.
Im Lichte der internationalen wirtschaftlichen Entwicklungen und eines auch für Österreich prognostizierten Rückganges des Wirtschaftswachstums ist die Bildung einer entscheidungsstarken und reformfreudigen Bundesregierung, die sich mit ganzer Kraft diesen Problemen und ihren wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen widmen kann, von besonderer Bedeutung.
Ich gehe davon aus, dass die österreichische Außenpolitik weiterhin auf bewährten Grundlagen aufbaut und dass Österreich am Projekt der europäischen Zusammenarbeit weiterhin als verlässlicher Partner aktiv mitarbeitet.
Projekte für Reformen im Bereich der österreichischen Bundesverfassung sollten trotz der geänderten Mandatsverteilung neuerlich in Angriff genommen werden. Dabei steht außer Zweifel, dass Änderungen am Verfassungstext auf breiter Basis auszuarbeiten und mit besonderer Sorgfalt zu formulieren sind.
Nachdrücklich hinweisen möchte ich auf die große Bedeutung von Bildung, Wissenschaft und Forschung, denen im Regierungsprogramm ein entsprechender Platz eingeräumt werden sollte.
Zu den wichtigsten Aufgaben der neuen Bundesregierung wird es gehören, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik zu stärken und einer zunehmenden Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Zu diesem Zweck sind neue und überzeugende Formen der Regierungsarbeit wichtig.
Ich ersuche um regelmäßige Berichterstattung über den Stand der Regierungsverhandlungen und wünsche Ihnen für die mit diesem Auftrag verbundenen Bemühungen den besten Erfolg.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinz Fischer