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Chronologie der Ereignisse

10.03.2010, 09:13
Chronologie der Ereignisse (Bild: Andi Schiel)
Foto: Andi Schiel
Ein 14- Jähriger ist in der Nacht auf den 5. August 2009 bei einem Einbruch in einen Kremser Supermarkt von einem Polizisten von hinten erschossen worden. Ein damals 16- Jähriger wurde durch eine Kugel aus der Dienstwaffe der Kollegin des Beamten schwer verletzt. Beide verantworteten sich mit Notwehr. Im Folgenden eine Chronologie der Ereignisse.

5. August 2009: In einem Supermarkt in Krems wird ein 14- Jähriger bei einem Einbruch von einem Polizisten erschossen. Die Kollegin des Beamten feuert auf den Komplizen des Jugendlichen, der 16- Jährige wird verletzt.

6. August 2009: Laut Obduktionsergebnis ist der 14- Jährige in den Rücken geschossen worden. Der 16- Jährige wird im Spital von der Polizei befragt, über ihn wird U- Haft verhängt. Etwa 100 Jugendliche halten vor dem Supermarkt eine Trauerkundgebung ab.

7. August 2009: Die beiden Polizisten werden erstmals befragt. Sie geben an, von den Jugendlichen angegriffen worden zu sein und in Notwehr gehandelt zu haben.

10. August 2009: Es wird bekannt, dass gegen die Polizisten nun offiziell Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen laufen.

13. August 2009: Etwa 100 Trauergäste nehmen an der Seelenmesse für das Todesopfer teil.

26. August 2009: Im Supermarkt in Krems findet die Rekonstruktion der Tat statt.

7. Oktober 2009: Die Gutachten der Sachverständigen belasten den Polizisten massiv. Der Beschuldigte und seine Kollegin versehen unterdessen weiterhin Innendienst.

25. November 2009: Der mittlerweile 17- jährige Komplize des Todesopfers wird am Landesgericht Krems wegen Einbruchsdiebstahls zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

4. Jänner 2010: Die Staatsanwaltschaft Korneuburg bestätigt, dass der Polizist wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt wird. Das Verfahren gegen die Polizistin wird eingestellt. Ihr billigt die Anklagebehörde zu, in "gerechtfertigter Notwehr" gehandelt zu haben.

8. Februar 2010: Das Wiener Oberlandesgericht gibt einem Delegierungsantrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg Folge. Die Verhandlung gegen den Polizisten findet somit in Korneuburg und nicht in Krems statt, um jedem Anschein einer möglichen Befangenheit vorzubeugen.

19. Februar 2010: Es wird bekannt, dass der Richter zusätzlich zu den bisherigen Gutachtern einen Psychologen beigezogen hat. Dieser soll eine Expertise über mögliche Post- Shooting- Symptome beim Angeklagten erstellen.

10. März 2010: Am Landesgericht Korneuburg wird der Prozess gegen den 43- jährigen Polizisten eröffnet.

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